Volltext: Die Intestaterbfolge nach Nürnberger Recht

8 1. Citeratur des Nürnberger Ynteitaterbredht5. 
richten 1839. In Selbftverlage des Berfalfers, (Die 1828 
von Dr. Käck herausgegebene Sejegesftatiftit Bayerns it 
von fehr untergeordneten Werte. !) 
24. Rofenkrang, Dr. Milhelın, Geheimer Sekretär 
im £. Staatsminifterium der Yuftiz, Handbuch über das Pfleg- 
ihaftswefen in Bayern diesfeit® des Rheins, enthaltend eine 
Darftellung der Beauffidhtigung der hıratelamtlidhen Zhätig- 
feit der Untergerichte durch das Inftitut der PflegichaftS- 
tabellen in Verbindung mit den einfchlägigen Normen über 
die Behandlung des BPflegihaftämejen3 zunächft zum Sehrauche 
für die Gerichte bearbeitet. Erlangen 1860. Adolf Ente. 
25. Roth, Dr., Paul, Brofeffor des deutlichen Rechts 
in Münden. Bayriidhes Zivilrecht. LZübingen 1871. Wer: 
lag der GO. Laupp’iden Buchhandlung und die S. 27—28 
diejes Werkes aufgeführten Schriften. II. Auflage. ir 
bingen 1881. S. 79 u. fa. 
26. Sandhaas, Dr. Georg, 0. 5. Univerfitätspro- 
feljor zu Gras. Fränkiiche® eheliches Güterrecht. Gießen 
1866. 
27. Schwarz, YA., RMegierungsaljeffor, Die Güterge- 
meinichaft der Ehegatten nach fränfiichem Rechte. Erlangen 
1858. (Adolf Enke.) 
) Yäck zählt 1828 Tirol und Vorarlberg zu Bayern 
und führt die dort geltenden Rechte unter den bayerijchen 
Rartikularrechten auf! Er kennt im JMerkreis S, 49 das 
Candgericht Dornbirn, im Salzachkreis S. 68 die Sandgerichte 
Hallein, St. Johann, Saftein, im Innkreis S. 74 u. 75 die 
Candaerichte Kufftein, Kaftelruth, Fnnabruck!
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.