Volltext: Die Intestaterbfolge nach Nürnberger Recht

8 41. Erbfolge der Kinder aus erfter Ehe. 117 
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Wenn der Ehegatte, der zur zweiten Ehe gefdritten, nur 
Kinder hinterläßt, die er in erfter Ehe erzeugt hat. 
R 41 
Hinterläßt der zweite Chegatte nur Rinder aus jeiner 
erften Che, fo mar die Che gefeßlih verdingt — wejentliche 
Borausfegung ift, daß die Kinder früherer Che während ber 
zweiten am Leben bleiben, da jonft der Güterftand in den 
einer verlamten Che übergeht —. 3 erhält der Überlebende 
a) jure proprio und alS Eigentümer 1. jein ein: 
gebrachte@ Vermögen und mas ihm während der Che jonit 
anfiel*) oder er mit dem Seinigen gewonnen hat, tomie 
2. die halbe Gewinnung, 
Sit. XXXIII Gel. 9. Lahner 8 294.*) 
b) al8 Erbe einen gleichen Kindsteil aus dem Nachlaffe 
mit Rindern und Enten — lebtere fratt ihrer Eltern für 
Cine Berfon gerechnet, it. XXXIV Ger. 4 8 2 —. 
Sit. XXX Gei. 6 8 1. Sit. XXVOI Get. 8. 
Qahner $ 294. Roth, Bayer. Civilr. I S. 368 
Anm. 25. 
Der in Fit. XXXIV Gel. 2 beftimmte Voraus ift 
Surch Übung beleitigt, ef. S 6. 
) Der Mann darf die der Frau deferierte Erbidhaft 
nicht gegen deren Willen antreten, und Fann die Frau nicht 
zum Antritt nötigen, wenn fie die Erbfjchaft ausfchlagen will. 
Db.2d.Ger. RKoftock 3. Yanızar 1887. Seuff. Arch. Bd. XLIV 
S. 171. 
>) Sxyrig und der Praxis zumwider ift die Ausführung 
Siebenkee8’ in 8 108, der nur in Gewerbsehen die Gewin: 
nuna zulajien will. cf. Weber 8 110.
	        
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