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bildung der bayerischen Gewerbschulen in vier- bezw. sechskursige
Realschulen einen wohlbegründeten Ausdruck. So brachte denn
endlich die Kgl. Allerhöchste Verordnung vom 29. April 1877 die
von den Schulmännern und von einsichtsvollen Laien längst er—
sehnte sechskursige Realschule.
Indem wir hinsichtlich der Einrichtung und der Ziele der
neu organisierten Anstalt auf den Jahresbericht 1882/83 verweisen,
gestatten wir uns zum Schlusse kurz auf folgendes hinzuweisen.
Durch die sprachlich-historischen Fächer ist dem Unterrichte
eine Reihe idealer Bildungselemente zugeführt worden, so daß die
jeder Mittelschule vor allem zu stellende Aufgabe, den Menschen
im Menschen zu bilden, in befriedigender Weise gelöst werden kann.
Damit verbindet sich aber eine gründliche theoretische Vorbildung
für die mannigfachsten Berufsarten des bürgerlichen Lebens, so daß
Absolventen der Schule eine nicht geringe Summe von Kenntnissen
und Fertigkeiten mit hinaus ins Leben nehmen, welche es ihnen
ermöglicht, in dem von ihnen gewählten praktischen Berufe Tüch—
tiges zu leisten. Obwohl erst mit dem abgelaufenen Schuljahre
die 1877 begonnene Durchführung der Reorganisation zum Ab—
schlusse gekommen ist, so sprechen doch die während dieses sechs⸗
jährigen Zeitraumes gemachten Beobachtungen und gewonnenen
Erfahrungen entschieden zu Gunsten der sechskursigen Realschule.
Es mag hier nur auf die Thatsache hingewiesen werden, daß die
Absolventen der neuen Ordnung die hiesige Anstalt ohne Wieder—
holung eines Kurses durchgemacht haben, eine sehr erfreuliche That—
sache, welche beweist, daß die neue Organisation auf gesunden
pädagogischen Grundsätzen beruht. Und so wird kein Vorurteil,
kein Neid den Sieg des Guten, dessen sich die Realschule neuer
Ordnung mit vollem Rechte rühmen darf, aufzuhalten vermögen.
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