Volltext: Fünfzig Jahre Mitgliedschaft Nürnberg im Verband der Deutschen Buchdrucker

nicht das Vecht zugestehen, an den von uns getroffenen rein geschäftlichen Maß- 
nahmen, die im vorliegenden Fall zum Teil mit den auch von uns als notwendig 
anerkaunten Lohnzulagen zusammenhängen, Kritik zu üben. 
Legt die Nürnberger Gehilfenschaft Wert auf den gewerblichen Frieden mit 
den Arbeitgebern, dann ist es dringend notwendig, Vorkommnisse, wie das vor— 
liegende, zumal wenn auch die höchsten Berufsinstanzen dazu mahnen, nicht zu einer 
Staatsaktion aufzubauschen, nicht eine Empfindlichkeit da an den Tag zu legen, 
wo sie nicht berechtigt ist, sondern den Fall durch persönliche Rücksprache mit dem 
Vorsitzenden der Arbeitgeber rasch aus der Welt zu schaffen. 
VRur so wird der gewerbliche Burgfriede am besten gewahrt, nicht aber durch 
Zuschriften verletzenden Inhalts, wie es die öIhrige vom 10. vor. Ats. ist. 
Hiemit betrachten wir die Angelegenheit als erledigt. 
Hochachtungsvolll 
Die Vorstandschaft des Bezirksvereins Mittelfranken 
des Deutschen Buchdruchker-Vereins 
Hermann Schröder 
stellvertretender Vorsitzender. 
Auf dieses Antwortschreiben der Prinzipalsorganisation wurde von uns 
folgende Erwiderung gegeben: 
Nürnberg, 5. August 1916. 
Anden Bezirksverein Mittelfranken 
des Deutschen Buchdrucker-Vereins Kreis V GBauern). 
Ihr Schreiben vom 23. Juli hat der gestern stattgefundenen Vorstandssitzung 
der unterzeichneten Mitgliedschaft zur Kenntnis gedient. Die unterzeichnete Vor— 
standschaft sieht sich aber veranlaßt, einige irrige Voraussetzungen in Ihrem 
Schreiben und die daraus gezogenen Schlußfolgerungen zur Herbeiführung des 
gewerblichen Friedens mit den Arbeitgebern richtigzustellen. 
Die Verbandsleitung hat nicht empfohlen, die Besprechung des Inserats des 
Bezirksvereins Mittelfranken des D. B.V. von der Tagesordnung abzusetzen. 
Sie konnte das auch nicht, da sie vor Veröffentlichung der Tagesordnung auf 
umserem Wochenbericht keine Kenntnis von unserem Vorgehen hatte. Die Be— 
sprechung des die Gehilfenschaft in der Oeffentlichkeit diskreditierenden Inserats 
wäre, wie es das Tarifamt wünschte, auch unterblieben, wenn der angreifende 
Teil, d. h. die Vorstandschaft des Bezirksssvereins Mittelfranken des D. B. V., 
in einem Schreiben an uns kundgetan hätte, daß er nicht die Abslicht hatte, die 
Behilfen herabzusetzen, sondern daß es sich lediglich um ein Vergreifen im Aus— 
druck gehandelt habe. Daß übrigens der betr. Passus dem Vundschreiben des 
Hauptvorstandes des D. B.-V. entnommen ist, war uns nicht bekannt, spielt auch 
gar keine Volle, da das oInserat auf dem Piakatanzeiger und in den Seitungen 
von den „mittelfränkischen Buchdruckereien“ unterzeichnet war, die auch die Ver— 
antwortung hierfür allein zu tragen haben. 
Verwahrung legen wir aber ganz entschieden dagegen ein, daß wir es unter— 
nommen hätten, an den von den Prinzipalen getroffenen geschäftlichen 
Maßnahmen Kritik zu üben. Wir haben lediglich konstatiert, daß der Ausfall 
der Teuerungszulagen nicht geeignet war, die abermalige Druckpreiserhöhung als 
mit ausschlaggebend zu begründen. 
Ein ung vom Tarifamtssekretär Herrn Schliebs empfohlenes Herantreten an 
die Prinzipalsleitung, um Aufklärung darüber zu erlangen, wie der betr. Satz 
gemeint Jei, mußten wir in Rüchklsicht auf die im vorigen Jahre gemachte Erfahr— 
ung, wo wir mit dem Vorschlage, eine gemeinschaftliche Vorstandssitzung der beiden 
Berufsvereine abzuhalten zur Besprechung verschiedener unseren Beruf berühren— 
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