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Das Bauerngericht, welches gleichfalls aus Mitgliedern des
großen Rats, besonders aus den jüngeren Patriziern, welche hier
ihre Vorschule für den Staatsdienst durchmachten, zusammengesetzt
wurde und das über die Streitigkeiten zwischen den Nürnberger
Bürgern und den Bauern des Nürnberger Gebiets zu entscheiden hatte.
Im Jahre 1615 wurde zur Erleichterung des Rats ein Appellations—
gericht niedergesetzt, das aus einem Bürgermeister, sechs Schöffen
und zwei Ratskonsulenten bestand. Zuletzt wurde 1621 noch ein
Bandcogericht für Handels- und Wechselsachen errichtet, an dessen
—AV Mercantil-, Friedens—
und Schiedsgericht trat, welches nach dem Gesetz über die
Gerichtsverfassung für das Königreich Bayern von 1850 als Handels—
dermittlungsamt noch heute besteht.
Für die Verwaltung der Reichsstadt bestand eine ziemlich große
Anzahl von Ämtern (am Ende des 18. Jahrhunderts waren es noch 28),
aus welchen wir hier folgende anführen: Das Burger- und Un—
burger-, Nachsteuer- und Testamentamt. Das Landsteuer—
amt' (1516). Das Zinsmeisteramt (15049. Das Zoll- und
Wagamt. Das Ungeldamt. (Das Weinungeld kam 1397 auf,
das Bierungeld 1546 und wurde 1566 verdoppelt.) Das Getreid—
aufschlagamt. Das Waizenbräuhausamt. Das Unschlitt—
Inschlittjamt seit 13875. Das Leihhausamt seit 1618. Das
Bauamt in der Peunt, zu welchem auch der Weg- und Steg—
amtmann gehörte. Die beiden Waldämter. Das Spitalamt.
Das Stadt- und das Landalmosenamt. Wobei zu bemerken,
daß die zwei oder drei Dutzend oberen Stellen dieser Amter aus—
schließlich in den Händen des Patriziats sich befanden, für dessen
Glieder die Landpflegämter noch eine weitere Gelegenheit des
Fortkommens boten. Daß das Sprüchwort: es ist kein Ämtlein, es
hat sein Schlämplein, auch für die reichsstädtischen Verwaltungen
gilt, bedarf wohl keiner näheren Begründung.
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