fullscreen: Alt-Nürnberg

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ansprucht. Die in ihrer Entwicklung seit jener Zeit weit fort— 
geschrittene Stadt hat aber, wie es scheint, diesem Anspruch Wider⸗ 
stand entgegengesetzt und Konradin hat sich mit Gewalt in den Besitz 
Nürnbergs gebracht. Daß dieser Widerstand von der Stadt und 
nicht vom Burggrafen ausging, ist deshalb anzunehmen, weil der 
Burggraf Friedrich von Nürnberg immer ein treuer Anhänger der 
staufischen Sache gewesen ist und auch Konradin, dem letzten Sprossen 
des ftaufischen Hauses, als vertrauter Freund und Ratgeber zur 
Seite stand. Vielmehr ist wahrscheinlich, daß der Burggraf dem 
jungen Hohenstaufen bei dessen Unternehmen gegen Nürnberg be— 
hilflich war. Näheres ist über den Vorgang nicht bekannt. 
Ddas verdächtige Zwielicht über Nürnbergs Eigenschaft als reichs— 
anmittelbare Stadt sollte aber nicht lange dauern. Die Schiedsrichter, 
darunter der Burggraf Friedrich, welche am 22. Oktober 1269 über 
die unter den zwei wittelsbachischen Brüdern vorgenommene Teilung 
des Konradinischen Erbes ihren Entscheid abgaben, bestimmten aller⸗ 
dings, daß Burg und Stadt Nürnberg im gemeinschaftlichen Besitze 
der beiden Herzoge sein sollen. Ob und wie weit die bayerischen 
Herzoge von diesem durch Schiedspruch ihnen zuerkannten Herrschafts⸗ 
kechte über Nürnberg Gebrauch gemacht haben, ist nicht bekannt. 
Dem Ausspruch der Schiedsmänner steht jedoch, so weit er Nürnberg 
angeht, der Freiheitsbrief Kaiser Friedrichs II. schnurstracks entgegen, 
zeun in ihm ist klar und deutlich ausgesprochen, daß Nürnberg 
unmittelbar unter den Königen und Kaisern des deutschen Reichs 
stehen solle, und so hat denn auch vier Jahre nach jenem Schiedspruch 
Rudolf von Habsburg, als er bald nach seiner Thronbesteigung das 
Konradinische Vermächtnis bestätigte, bei der namentlichen Aufführung 
der den baherischen Herzogen vermachten Besitzungen Nürnberg nicht 
erwähnt. Und ebenso wenig ist unter den Belehnungen, welche zur 
selben Zeit dem Burggrafen Friedrich IIII vom König Rudolf erteilt 
wurden, die kaiserliche Pfalz von Nürnberg genannt. Die Reichs— 
burg in Nürnberg stand auch ferner unter dem Schutz der Stadt 
und diese blieb auch weiter bis zum Ende des heiligen römischen 
Reichs deutscher Nation eine unmittelbare Stadt des Reichs. 
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