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Sie ijt desfelben Yuhalts, aber zur befieren Unterhaltung der
Herberge und der fremden SGefellen, jo hierher Fommen, ift
le auch hierher gefeßt worden. Wir verfehen uns deswegen,
daß eS un8, weil vordem gewefen und jeßt nichts Neues ift,
bei meinen Herrn, einent ehrbaren Rath zu Feinem Nachtheile
yereichen Joll 154
Dies nachträglidhe Yndemnitätsgefuch fpricht für fi
elbit.
Einen guten Einblict in das gewerbliche Leben IAlt-
nürndbergS und in das Treiben der Gefellen gewähren die
in den Handwerkerladen aufbewahrten Korrefpondenzen. Für
die Periode vor 1573 liefert die Lade der Beutler 155 die
ergiebigite Ausbeute. Wegen der Einführung der JeSjährigen
Vehrzeit im Nürnberger Neftler- und Säcklerhandwerk ift in
dem Zeitraum 1531 bis 1564 ein Iebhafter Briefwechfel 156
zepflogen worden. Die Nürnberger fuchten auswärts für
dieje Neuerung Propaganda zu machen. Dafür Ipricht der
Brief des Mainzer Säckler- und Neftlerhandwerk3 aus dem
Hahre 1531. Ferner liegt ein Brief der Zunftmeifter und
Sechjer des Säckler: und Neftlerhandwerk3 in Nördlingen
vom 20. April 1535 vor mit der Nachricht, daß fie die neue
Ordnung der Nürnberger erhalten und auf ihr Sefuch vom
Kat die Erlaubnis erhalten hätten, die Ordnung auch bei
lich anzunehmen !57, Energifhen Widerfprucdh fanden die
Nürnberger bei ihren Straßburger Berufsgenojfen. Meifter
und SGefellen verwahren fi gemeinfam. Sie {AOreiben am
LO. Juli 1539158,
Dem ehrfamen Handwerk der Neitler zu Nürnberg, zu Gänden der
Weiiter und SGefellen.
Den ehrfamen und befcheidenen Meiftern und Gefellen des Neftler-
gandwerks entbieten wir hienacd) benannten, von den Meijtern und Ge-
iellen gedachten Handyerks hierzu freundlich vernrdnet, unfern freund.