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Auch die angesehensten Bürger der Stadt belehnte er mit ihren
alten Rechten und Besitzungen, den Konrad Groß mit dem Schultheißen—
amt, den Waldstromer mit dem Oberforstmeisteramt, die Vischbecken
mit ihren Weihern bei Pillenreut.
Kamen alle diese Gnaden und Freiheiten, die der neue König so
freigiebig an die Stadt austeilte, auch der gesamten Bürgerschaft zu
gute, so trugen doch den größten Nutzen, die größte Ehre und Macht⸗
erweiterung vor allem Diejenigen davon, die durch ihre amtliche oder
bürgerliche Stellung an der Spitze der Bürgerschaft standen. Und
so werden wir es natürlich finden, daß die ratsfähigen Geschlechter
der Stadt, aber auch die große Mehrheit der von einer direkten
Beteiligung am Stadtregiment ausgeschlossenen sog. „Erbaren,“ der
Großkaufleute und anderer durch Reichtum und Ansehen hervor—
ragender Bürger den alten König Ludwig bald vergessen hatten und
sich bereitwillig an seinen siegreich das Feld behauptenden Gegner
anschlossen. Indessen sollten sie nicht ungestört in ihrem ruhigen
Besitz gelassen werden. Damals zuerst sehen wir auch hier in
Nürnberg die unteren Stände sich regen und Anteil am Stadt—
regiment und damit einen bestimmenden Einfluß auf die Geschicke der
Stadt verlangen.
Das Verlangen nach einer demokratischen Organisation der Stadt⸗
»erwaltung ging zu jener Zeit durch ganz Deutschland. Man war
unzufrieden mit der alleinigen Handhabung des Stadtregiments durch
die Geschlechterfamilien, die nach und nach lediglich durch das Recht
der Gewohnheit auf erbliche Weise in den Besitz der Ratsfähigkeit
gekommen waren und die übrigen Bürger ganz und gar von der Teil—
nahme an der Regierung ausgeschlossen hatten. Die Steuern, hieß es,
die der saure Schweiß aller Bürger, ja wohl vorzugsweise der ärmeren
Klassen hervorbrächte, würden verschwendet und im Privatinteresse der
am Ruder sitzenden Familien verwandt. Und wollte man auch noch
so gut von den einzelnen Mitgliedern des Rats denken, mußte eine
Stadtverwaltung, die sich selbst ergänzte, die ihre Beschlüsse in geheimer
Sitzung faßte und über die Verwendung der Stadteinkünfte dem steuer—⸗
zahlenden Volke keine Rechenschaft abzulegen schuldig war, den Arg—
wohn nicht auch der wohlmeinendsten in der Bürgerschaft erregen?
Dazu klagte man über den Übermut und die Hoffart der Geschlechter,
zumal der jungen Patriziersöhne, und daß der Arme dem Reichen
gegenüber kein Recht erhielte, vielmehr aller Orten unterdrückt und
benachteiligt würde. War es doch natürlich, daß dem so war, denn
dieselben Herren, die allein die Ratswürden bekleideten, saßen auch
allein zu Gericht auf den Schöffenstühlen.