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selbst die schwarzen Flecken des Mittelalters am goldenen Rah—
men des Bildes nicht gewahren will.
Gegen Vergehen und Verbrechen und in Streitsachen zwi⸗
schen mein und dein hatte die Justiz allerdings auch viel zu
thun, namentlich die Criminaljustiz, neben deren barbarischen
Folleranwendungen zum Gestaͤndniß, entsetzlichen Marterstra—
fen'u. dgl. auch die Kirche mit ihren Bußen nicht zurückblieb.
Von ausserordentlichen Verbrechen unter dem sogenannten besse⸗
ren Stande der Einwohnerschaft findet sich indeß nur ein Name
in dem schon 1285 angelegten und nachher fortgeführten Ma—
lefikantenbuche, ein im Rathe mit sehr wichtigen Stellen beklei—
deter Patrizier Muffel wurde nach dem Geständniß auf der Fol—
ter, Geld aus der Losungsstube entwendet zu haben, 1469 ge⸗
henkt. Schmerz und Abschreckung waren die Mittel der alten
Criminaljustiz, die sie nach großer Willkühr anwendete, heut
zu Tage ist diese Justiz zwar humaner geworden, auch die Ci⸗—
viljustiz hat sich bedeutend civilisirt, dafür ist aber auch die Zahl
der Prozesse gewachsen, die in der Stadt selbst nach der „Nürn—
herger Reformation“ in Streitsachen, die in den Vorstädten
Woͤhrd und Gostenhof vorkommen, nach dem preußis chen Land⸗
recht geführt werden *). Verbrechen wie sie unser Jahrhun⸗
dert, in Nürnberg ausgeübt, aufweist, sind in dem Tagebuch
des Henkers, (von 1373-1615 geführt) in bei weitem größe⸗
rer Zahl, aber nicht in abscheulicherer Gestalt zu finden; so
*) Durch die Oeffentlichkeit und Münrdlichkeit unserer Rechtspflege,
Trennung der Justiz von der Administration, Schwurgerichte ec.
aͤndert sich viel des bis jetzt aufrecht erhaltenen Verfahrens.