Volltext: Nürnberg und seine Merkwürdigkeiten

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Am 26. verhandelten die Fürsten mit Brandenburg und 
Nürnberg über den Bund. Nach Befehl des Rates beriefen die 
Gesandten sich auf das Gutachten der Theologen; man wunderte 
sich, dass die Sachsen von ihrer früheren Meinung abgewichen 
seien. Die Sachsen suchten dagegen die Sache so darzustellen, 
als ob Luther und Melanchthon jetzt ihr Vorhaben billigten. 
Es kam zu herben Worten. Der Rat von Nürnberg wurde von 
Mansfeld, der in ihm den Hauptgegner seines Planes sah, „etwas 
hoch und unehrlich angetastet“, als ob er vom Evangelium 
fallen wolle, vom Kaiser einen Sonderfrieden versprochen er- 
halten, und darum die Gesandten nach Köln zur Wahl Fer- 
dinands geschickt habe !). Hierauf begaben sich die Räte zu 
den übrigen Städteboten und befragten sie um ihre Vollmacht 
in Betreff eines Bündnisses. Nach einer Beratung erklärten sie 
sich bereit, über ein solches zu verhandeln. Am 27. wurde 
den Städten der Entwurf eines Bündnisses vorgelesen und ein 
Ausschuss zu dessen Beratung bestellt. An demselben Tage 
wurde auch ein anderer Ausschuss angeordnet, an dem Branden- 
burg und Nürnberg teil nahmen, um über die bevorstehenden 
fiscalischen Processe und die Gesandtschaft, Nürnbergs Lieblings- 
projekt, zu verhandeln. Das Bündnisprojekt wurde schon am 
28. von den Städten gebilligt. Der andere Ausschuss beschloss 
auf Anraten des Landgrafen, statt der Gesandtschaft einen Brief 
an den Kaiser zu schicken; wenn ein Stand vom Fiscal oder 
schwäbischen Bunde belangt werde, sollten die übrigen ihm 
rätlich und thätlich zur Seite stehen; die Annahme eines Man- 
dates sollte verweigert, zur Vertretung ein Procurator am 
Kammergericht bestellt werden; es wurde gefordert, an England 
und Frankreich Ausschreiben ergehen zu lassen und in zwei 
Monaten einen neuen Tag zu Nürnberg abzuhalten, zu dem 
Sachsen den Entwurf der Appellation gegen den letzten Reichs- 
tagsabschied mitbringen werde. Alsdann wollte man auch 
über eine gemeinsame Kirchenordnung aller Evangelischen ver- 
handeln. 
Am 30. wurde der Abschied vorgelegt. Fürsten und Städte 
berieten darüber besonders. Die Strassburger mussten, von 
Planitz aufgefordert, im Beisein der brandenburgischen und 
nürnbergischen Gesandten sich noch einmal über ihre Auffassung 
des Sakraments äussern; sie gaben Brandenburg diesen Artikel 
ihrer Confession. Spät am Abend besprachen sie sich noch 
einmal mit den Brandenburgern und Nürnbergern. Dann wurde 
. ') Spengler an Veit Dietrich, 3, Februar 1531; Mayer Spengle- 
jana. Der Rat an Kress und Schürstab, 2. Januar, Bb. 114. Soden, 
Q. 9246.
	        
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