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Am 26. verhandelten die Fürsten mit Brandenburg und
Nürnberg über den Bund. Nach Befehl des Rates beriefen die
Gesandten sich auf das Gutachten der Theologen; man wunderte
sich, dass die Sachsen von ihrer früheren Meinung abgewichen
seien. Die Sachsen suchten dagegen die Sache so darzustellen,
als ob Luther und Melanchthon jetzt ihr Vorhaben billigten.
Es kam zu herben Worten. Der Rat von Nürnberg wurde von
Mansfeld, der in ihm den Hauptgegner seines Planes sah, „etwas
hoch und unehrlich angetastet“, als ob er vom Evangelium
fallen wolle, vom Kaiser einen Sonderfrieden versprochen er-
halten, und darum die Gesandten nach Köln zur Wahl Fer-
dinands geschickt habe !). Hierauf begaben sich die Räte zu
den übrigen Städteboten und befragten sie um ihre Vollmacht
in Betreff eines Bündnisses. Nach einer Beratung erklärten sie
sich bereit, über ein solches zu verhandeln. Am 27. wurde
den Städten der Entwurf eines Bündnisses vorgelesen und ein
Ausschuss zu dessen Beratung bestellt. An demselben Tage
wurde auch ein anderer Ausschuss angeordnet, an dem Branden-
burg und Nürnberg teil nahmen, um über die bevorstehenden
fiscalischen Processe und die Gesandtschaft, Nürnbergs Lieblings-
projekt, zu verhandeln. Das Bündnisprojekt wurde schon am
28. von den Städten gebilligt. Der andere Ausschuss beschloss
auf Anraten des Landgrafen, statt der Gesandtschaft einen Brief
an den Kaiser zu schicken; wenn ein Stand vom Fiscal oder
schwäbischen Bunde belangt werde, sollten die übrigen ihm
rätlich und thätlich zur Seite stehen; die Annahme eines Man-
dates sollte verweigert, zur Vertretung ein Procurator am
Kammergericht bestellt werden; es wurde gefordert, an England
und Frankreich Ausschreiben ergehen zu lassen und in zwei
Monaten einen neuen Tag zu Nürnberg abzuhalten, zu dem
Sachsen den Entwurf der Appellation gegen den letzten Reichs-
tagsabschied mitbringen werde. Alsdann wollte man auch
über eine gemeinsame Kirchenordnung aller Evangelischen ver-
handeln.
Am 30. wurde der Abschied vorgelegt. Fürsten und Städte
berieten darüber besonders. Die Strassburger mussten, von
Planitz aufgefordert, im Beisein der brandenburgischen und
nürnbergischen Gesandten sich noch einmal über ihre Auffassung
des Sakraments äussern; sie gaben Brandenburg diesen Artikel
ihrer Confession. Spät am Abend besprachen sie sich noch
einmal mit den Brandenburgern und Nürnbergern. Dann wurde
. ') Spengler an Veit Dietrich, 3, Februar 1531; Mayer Spengle-
jana. Der Rat an Kress und Schürstab, 2. Januar, Bb. 114. Soden,
Q. 9246.