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5.96 10 23: 6 57° statt. 57°.
"098 Zu 2: 80 750 Statt f 75°. — bid. Z. 9 und 14: 1331 Stalt
1332. —— id, 7.28: Die zweite eckige Klammer Ist zu SEreicheN. —
ibid. Z. 3 ©. u.: und wohin der s/aff und der. — Lauf brief-
licher Mitteilung Dr. Salfelds ‘ist die historische Notiz des Pfer-
secer. Memorbuches noch genauer zu prüfen, denn Städtechrontken,
Mainz IL, 2, S. 166 Anm. 4 verzeichnet, dass am &. Nov. 1458
Bürgermeister und Rat von Mainz die Beherbung von Juden etc,
untersagt habe’, Kine von mir erneute Prüfung der Frage hat
den Mainzer Ursprung der genannten Notiz zur Evidenz erwiesen.
Im Nürnberger Judenviertel hat es zwar 14 38 April IT gebrannt,
aber den Flammen fielen nur “das Ekhaus und sunst vier gemach'
zum Opfer (Städtechroniken X, 155). Zudem kann von einer
Vernichtung der Nürnberger Gemeinde 14 28 und ihrer Wiederher-
stellung 1445 keine Rede sein; siehe die derzeitigen. Einträge im
dritten Jahresregister: S. 277-278 und im Ratsbuch 1“: S. 289-292.
Dagegen passen die Angaben vollkommen auf Mainz, nur dürfen
die Worte mna mann mbsapm nicht übersetzt werden ‘Die Gemeinde
wurde durch Feuer zerstört’, sondern die Gemeinde wurde von
Grund aus (völlig) vernichtet. x der That wurden die Mainzer
Juden 1438 nicht nur vorübergehend beunruhtgt, sondern vollends
vertrieben. Die Angabe, dass die Vernichtung am 3. Ab 51989
25. Juli 1438 stattfand, ist sogar Eine ganz SCHAUE, denn gerade
am St. Jacobstag, dem 25. Juli, znurde den Mainzer Juden ihr
bisheriger Wohnsitz von der Stadt endgültig aufgesagt: siehe den
Brief an Mainz 1438 Juli 15 seitens der in Nürnberg versammelten
Kel. Bevollmächtigten, des Kanzlers Caspar Schlick, des Erbkäm-
merers Conrad von Weinsberg und des Erbmarschalls Haupt von
Pappenheim, sowie die Antwort der Stadt Mainz an diese 1438
Juli 30 € Urkunden in Oechringen, Gemeinsch. KFürstl. Hohenlohesches
Hausarchiv: E 55; Abdruck an anderer Stelle, vgl. vorläufig
Kerler in Ztschr. f. d. Gesch. d. Juden in Dtschl. IIT, 120).
Auch die Wiederaufnahme der Juden am 27. Ab 5205= 25. Juli
(St. Jacobstag) 1445 passt auf Mainz. Dass die Mainzer Juden
1.438 ihren Wohnsitz von eygenem fryen willen abe und ofge-
sagt und die Stadt sie in keiner Weise dazu genodiget oder ge-
trongen, /sE eine undwahre Ausflucht des Rats in seinem nach Nürn-
ber gerichteten Briefe 1438 Juli 30. Dem ziderspricht nicht nur