Volltext: Nürnberg im Mittelalter (3. Band)

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der Juden rate und sol auch von der sache wegen, als der by- 
schoff von Cölen her geschriben hat, dheinen meister! noch Jüdi- 
scheit nicht schreiben oder schicken, er noch sein gewalt noch 
yemant von seinen wegen, davon sie in kümernüzz kommen möhten, 
und sol auch er und sein leib und sein güt nicht kummen noch 
geschickt werden on dez rats wort. Actum feria z ante Elisabeth 
(402 Nov. 13 anno secundo, 
403 Jan. 31 [#] 4 ante purificacionis Marie 1403 %is 4 post Mathie [p. 72 
. alias cinerum: Ez sol ein yeglicher, der dem Jeckel? Juden von 
Ulme, seinen kinden, aiden, snüren oder erben? schuldig oder 
* Daraus, dass Koppelman sich an keinen Judenmeister wegen der Kölner 
5treitsache wenden soll, dürfte hervorgehen, dass er selbst das Amt eines 
Sfficiellen Rabbiners 1402 nicht versah. Er war Geschäftsmann und hielt da- 
neben, da die Gemeinde damals keinen Rabbiner besass, im (Gemeindchause 
religiöse Lehrvorträge, In der That wird seinem Namen weder hier noch im 
Judenzinsbuche der Titel ‘Meister’ hinzugefügt. Seine talmudische Bildung be- 
zeugt indess der Titel 4-5, den ihm Jakob Weil, RGA. nr. 151, erteilt, 
*S. 33 Anm. 3. Eine Zweigniederlassung seines Ulmer Geldleihgeschäftes 
oefand sich in Konstanz. 1377 wurde er dort mit Frau, zwei Töchtern und 
Schwiegersohn auf 5 Jahre gegen die Steuersumme von 100 (Gld. aufgenommen: 
1378 bewirkte er die Aufnahme seines Schwagers Videlin, Sohnes des Moses 
von Ehingen; 1379 lieh er der Stadt Konstanz 900 (jld,: Löwenstein, Gesch, 
der Juden am Bodensee S. 30. Nach Konstanz dürfte daher Jeckel gezogen 
sein, als er Ulm Ende 1379 endgültig verliess. 1384 liess er sich in Nürnberg 
nieder (S, 33, 36}. Sein Schwager Videlin begegnet uns 1385 als “Videl’ 
wieder in Ulm ({Pressel S. 34), wo er das (Geschäft des Vaters mit seiner Mutter 
Jutta fortführte. Zur Zeit unseres Ratsbeschlusses 1403 ist Jeckel nicht mehr 
am Leben. Sein Sohn Isak fügt in der hebräischen Unterschrift seines Namens 
ın einer Urk. 1403 Febr. 5 (siehe die dritte Abteilung) dem Namen des Vaters 
die Euphemie für Verstorbene hinzu. %Ein Teil der Familie Jeckels ist uns 
Dereits aus dem ersten Judenzinsbuche bekannt: die Söhne Veyfellein (Viflin) 
and Isak: S. 30-33, der Schwiegersohn Isak (Ieczek} von Strassburg: S. 32. 
Zwei andere Söhne Namens Mennlin und Leow (Lew) und ein zweiter Schwieger- 
;ohn Isak von Reutlingen werden in den beiden 5. 33 Anın. 3 erwähnten 
ınd im Stuttgarter Staatsarchiv (Archiv Stadt Ulm: Urkk. die Judensteuer 
5etr.) aufbewahrten Urkunden genannt: a:or. mb. c, sig. pend. 1378 Okt. ı 
Freitag nach St. Michels) quittiert Jeklin ‘burger ze Ulme’ für seine Söhne 
Mennlin, Leowen und Viflin’ und für (seine Schwiegersöhne) ‘Ychtezheggen 
Vischlin sun von Strazzburg und Ysaken vrow RÄchlen sun von Rutlingen’ 
tiber den Empfang von 84 Gld., welche Bürgermeister, Rat und alle Bürger zu 
Jim wegen eines Kapitals von 1680 Gld. ‘von der güt wegen ze Naw’ auf 
Michaelis den Genannten zu zahlen schuldig waren. Die Quittung ist von 
eklin (Jakob)\ und ‘den beschaidnen Juden Phinaz und Abraham Iasans sun.
	        
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