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Bundesrat die Sache beruhen liess !). Ein solches Verfahren der
brandenburgischen Bundesräte ist unbegreiflich ohne eine wenn auch
nur zeitweilige Änderung der Windrichtung am markgräflichen Hof,
Es ist auch das Desaveu der Bundesräte auf dem Bundestag
am 1. Februar 1530 durchaus nicht so energisch, als man es andern-
falls erwarten müsste. War auch ein Hauptklagepunkt des bamberger
Bischofs: der culmbacher Zehnte, auf einem Tag zu Donauwörth vor
dem- Bundestag im Januar zu Augsburg erledigt worden, so waren
doch genug noch übrig, mit denen sich die Bundesversammlung
wiederum beschäftigen musste, zumal durch die Ableugnung der
bundesrätlichen Abmachungen der Streit über die Verletzung der bi-
schöflichen Jurisdiktion von neuem entfacht war. Die Gesandtschaft
war von Georg in derselben Weise instruiert worden wie für den
Tag in Ulm an Martini 29%). Wieder brachte der bambergische
Canzler seine Klagen vor, worauf die brandenburgischen Gesandten
um genauere Angaben ersuchten, wer gefehlt habe und gegen wen,
allein die Bundesversammlung ging auf eine abermalige Verschlep-
pung der Sache nicht ein und stellte sich auf Seiten Bambergs.
dass die Klage klar genug sei, und schlug das Verlangen der Mark-
gräflichen einer Spezifizirung der Klage, ebenso einer neuerlichen
Bedenkzeit ab. Die Gesandten Georgs protestierten öffentlich gegen
diesen Beschluss und reichten eine ausführliche schriftliche Entgeg-
nung auf die einzelnen Klagepunkte ein, ohne natürlich dadurch
das Endergebnis aufhalten zu können, die Verurteilung ihres Herrn ?)
Sofort legten die Gesandten gegen eine Entscheidung des Bundes
in. Glaubenssachen Protestation ad cautelam ein“),
Allein schon war der Bund zu schwach, seinen Geboten und
Drohungen Nachdruck zu verleihen, deshalb wandten sich die Bi-
schöfe von Bamberg und Würzburg mit ihren Klagen wider Georg
an den Kaiser gelegentlich des Reichstags zu Augsburg. Es erfolgte
ein kaiserlicher Befehl an den Markgrafen. alles wieder in den alten
1) Schrift A ohne Datum zur Instruktion für den Bundestag am
1. Febr. gehörig, X, 189 ff.
2) Instruktion X, 178 ff., hiezu Schrift A und B,
3) Die Entscheidung seibst findet sich nicht in unsern Akten.
4) Georg an Philipp von Hessen, Prag 20; April 1531. Tom. X. 216£
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