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:yrer von 1298 und 1349 Erwähnten ihre Verwandtschaft mit den im Ne-
krologium Aufgeführten zu wiederholten Malen selbst beweisen. Siehe
lie Anmerkungen zu den betr. Listen. las Verzeichnis der am 22. Ab
5058 (1. August 1298) in Nürnberg umgekommenen Märtyrer nennt 13
Personen ein und derselben Familie DIT'EN "AZ 157021 WWW ‘welche
erschlagen und verbrannt wurden, während ihr Vater am Leben blieb’.
Dieser Vater ist Jeremias b. Isak, wie mit Leichtigkeit aus den Listen zu
ermitteln ist. Er hat demnach sicher in Nürnberg gelebt — und in der
That bringt ihn unser Nekrologium auch f. 62a und beweist dadurch un-
sere Behauptung.
Aber auch andere Quellen erhärten unsere Beweise. In den Rechts-
zutachten des R. Meir aus Rothenburg ed. Cremona 10b lesen wir: ‘Wir
lie Endesunterzeichneten sind gewählt worden, um als Gerichtshof zu
fungieren zwischen Isak, dem Sohne Sabbatais, der mit Vollmacht seiner
Mutter, der Wittwe R. Sahbbatais, versehen, und R, Abraham, dem Sohne
R. Josephs. Vorher schon kamen sie zu Ciericht vor dem KRahbiner
R. Menachem b. Samuel halevi und R. Simcha, Sohn des R. Gerschom,
und trugen ihre Rechtssache vor, aber ein Urteil wurde dort nicht ge-
sprochen. Nun kamen sie beide überein, vor ‘uns zum Gericht zu er-
scheinen. Sie trugen uns ihre Rechtssache vor, wie sie zu Nürnberg
‘diese Lesart ergiebt sich aus dem gleichen, aber weniger vollständigen
RGA. in ed. Prag 918 nr. 917) gethan, und entschieden wir auf Grund
lieser Darlegung und Zeugenaussagen, dass R. Abraham b. Joseph, sogar
ohne Eidesleistung, [von der Sache] loszusprechen sei.’ Diese beiden
Nürnberger treffen wir gleichfalls im Nekrologium wieder {f. 402 u. 504 )
und zwar als die einzigen ihres Namens.
Ein argumentum e silentio gewinnen wir aus den Inschriften der zu
Mainz im eisernen Turm an der Rheinstrasse, im städtischen Museum und
auf dem älteren jüdischen Friedhofe an der Mombacher Strasse erhaltenen
Leichensteine aus dem 12., 13. und 14. Jahrhundert. Von den ca. 140
Grabsteinen und Steinfragmenten kommen für die im Nekrologium be-
führte Zeit über 90 Stücke in Frage, Würde das Memorbuch, bezw.
;ein Spendenbuch nach Mainz gehören, dann müssten die in Stein ge-
meisselten Namen sich in den Pergamenten wiederfinden. Doch nicht ein
einziger Name kehrt in der Reihe der Spender wieder, (Ganz anders aber
zestaltet sich das Verhältnis, wenn wir die wenigen Grabstein-Inschriften
aus der Vergangenheit der jüdischen (jemeinde Nürnberg nach den Auf-
zeichnungen bei Wagenseil, De civitate Norib. commentatio 60 ff., Würfel,
Histor. Nachrichten 78 $ 55, Zunz, Zur (Geschichte u. Litterat, 418 und
Briegleb, Der ehem, ‘Leichenhof’ der J. in Nürnberg in Hilberg, Mustr.
Monatshefte II, 122 befragen. Die im Anzeiger f. Kunde der deutschen
Vorzeit 1875, Sp. 181 ff. (s. ebda. 1876, 299 die Verbesserungen Wieners)
liegen der hier behandelten Zeit zu fern. An der Identität der auf den
[nschrifien befindlichen Namen mit den im Nekrologium zu der gleichen
Zeit niedergeschriebenen ist nicht zu zweifeln, und darum ist mit Be-
stimmtheit unsere Quelle für Nürnberg in Anspruch zu nehmen.