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der ursprünglichen Besitzerin direkt oder indirekt einst übernommen hatte:
der Gemeinde Mainz. Jahrhunderte lang hat diese es treu gehütet, bis es
vor mehreren Jahrzehnten ihr entwendet und nach Frankfurt a. M.
verkauft wurde, Ilier erwarb es Carmoly, der es, allerdings in seiner Art,
aeu geordnet und ergänzt (!?) hat. Aus dem Nachlasse Carmolys kam
es in den Besitz der israelit. Religionsgesellschaft zu Mainz, deren ver-
ewigter Rabbiner Dr. M. Lehmann es uns bereitwilligst zur Benutzung
überliess,
Nicht das Mainzer Memorbuch bezw. das Nekrologium desselben liegt vor
uns, sondern das der Gemeinde Nürnberg, wie sich aus unseren einge-
1enden Forschungen ergiebt :
Die auf den Ritus des Seelengedächtnisses bezügliche Bemerkung des
Schreibers "WM mınaw bas JO MWWIM DIN (f. 468 : Quellen HIT,
85) ‘Dieser Seelen gedenkt man im Gebete an allen Sabbaten des Jahres’
zielt nicht auf Mainz, wo an Sabbaten mit erhöhter Festlichkeit das
Seelengedächtnis’ (Haskarat neschamot) ausfiel (Ritualien R. Jakob Levis:
Ailchot asseret j’me t’schuba. Zunz, Die Ritus S. 69).
Von der durch Lowe, The Memorbook of Nürnberg, edierten Liste
ler 1349 in Nürnberg Erschlagenen heisst es S. 15, dass sie buchstäblich
IND MN dem Nürnberger Memorbuch entnommen sei. Sie stimmt
auch wirklich bis auf einzelne, bei jeder Abschrift vorkommende Varianten
nit der ältesten Liste unserer Quelle überein.
Auf f. 57b, dort, wo die Schrift Isaks b. Samuel aufhört, schrieb eine
‚üngere Hand an den Rand: WAT 27 VT jND MD ‘Bis hierher war
es vor der Verfolgung’. Carmoly fügte in der Meinung, er habe das alte
Mainzer Memorbuch vor sich, die Jahreszahl “22 (5043=1283) hinzu, weil
er den Vermerk auf die in Mainz 19. April 1283 ausgebrochene Verfol-
gung (Quellen III, 144) bezog. Die Notiz spricht jedoch von dem am
22 Ab (I. August 1298) stattgehabten Nürnberger Martyrium; denn das
‚m November 1296 am Einweihungstage der Synagoge übergebene Werk
ducht Spenden für dieses Gotteshaus, und diese Eintragungen zeigen in
Tinte und Schriftcharakteren eine unzweifelhafte Übereinstimmung mit
den Listen aus der fränkischen Verfolgung von 1298, wie denn auch vor
und nach dieser Notiz Namen von Familien der Nürnberger Märtyrer des
Jahres 1298 nachzuweisen sind. Auch die Spenden für Reparaturen des
in der Schreckenszeit demolierten (jemeindeeigentums bestätigen das
Gesagte.
Von den im Nekrologium aufgeführten (jelehrten ist mit Sicherheit
einer nachzuweisen, der in Mainz fungiert habe und dort gestorben sei;
wohl aber ist von mehreren zweifelsohne bekannt, dass sie im südlichen
Deutschland gewirkt (Jonathan b. Isak: f. 47b, Isak b. Jonathan: ebenda,
Samuel b. Baruch: ebda., u. a.) und von einzelnen sogar, dass sie Nürn-
Derger Rabbiner gewesen sind (Jedidja b. Israel ‘aus Nürnberg’: f. 60b;
Abraham, Sohn des Rabbiners Saadja: f. 80b, und Meir b. Uri: f. 888).
leiches trifft auch bei denen zu, welche den Chaber-Titel führen.
Zu beachten bleibt ferner, dass die in den Listen der Nürnberger Mär-