Erster Abschnitt. Ausgaben für die Ämter der Allgemeinen Verwaltung. 441
für Anfertigung eines Registers der kaiserlichen, königlichen und andern
Briefe im Roten Briefbuch“. R39XIV: „5 ß einem Schreiber, der bei
Nacht eine die Bopfinger Fehde betreffende Schrift des Grafen Ulrich
abschreiben mufste, die man denen von Öttingen (in einem Brief) ein-
schlofs“. R4011I: „6 % unsern Schreibern in der Schreibstube von den
Abschriften und der Verdeutschung der Freiheiten und Privilegien der
Päpste und Römischen Kaiser und Könige, den geistlichen Frauen hier
zu St. Kathrein von Gnaden gegeben“. R40X: „10 £ für das Abschreiben
der Schrift, welche die rechtlichen Gebote der Markgrafen und des Bischofs
von Würzburg gegen unsern Herrn von Sachsen betrifft“.
b) Übersetzungsarbeiten. R31XI: „8 £, den Brief des Konziliums
böhmisch zu schreiben“. R31XIV: „10 £ von einem böhmischen Brief
deutsch zu machen, den der von Sternberg dem Rat schickte“. R3211:
„9 ß 4 hl Joh. Dürrschmid von einem böhmischen Brief deutsch zu
machen“. R33V1III: „1% &% Magistro Martino, syndico nostro, von der
lateinischen Antwort deutsch zu machen, als des Konzils Botschaft den
Hussen zu Prag geantwortet hatte“. R341: „10 ß Joh. Dürrschmid von
der Deutschmachung einer lateinischen Missive, vom Konzil denen zu
Prag gesendet‘. R3411l: „10 ß Joh. Dürrschmid von etlichen böhmischen
Briefen deutsch zu machen“. R34VHI: „1 Joh. Dürrschmid zu Liebung
von einer lateinischen Schrift, betreffend die Sache und Beschliefsung der
Böhmen zu Regensburg mit uns. H. dem Kaiser und der Botschaft des
Konziliums zu Basel“. R38XIIl: „12 £% Johanni Marquardo von etlicher
Deutschmachung wegen betreffend die Beschliefsung jetzo im Konzil zu
Basel“. R39VI: „10 ß von der Sentenz ‚deutsch zu machen, als das
Konzil den Papst abgesetzt hatte“. R39VI: „2 &% in die Schreibstube von
einer lateinischen Schrift deutsch zu machen, enthaltend: wie sich uns.
H. der Röm. König gegen die Landschaft zu Ungarn verschreiben solle.“
Zusammenstellung der Ausgaben für aufserordentliches Schreibwerk
und Übersetzungen.
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a) Schreibwerk........... @ | — 0.70 — 26.401 — | — | — 1.010.257 6.50
b) Übersetzungsarbeiten .. ,, | 630 0.45 To 2— — | — — | 0.60| 2.50 —
Rama 1 0.901 1.151 15028.40! — | 2.30'12.75| 6.50
S 4. Öffentliche Bekanntmachungen.
a) Die Rechtfertigung des Stadtbuches. Der Rat setzt jedes Jahr
unmittelbar nach seiner Neuwahl einen Ausschufs ein, um das Stadtbuch,
in dem die wichtigsten Polizeiverordnungen eingetragen werden, zu „recht-