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Erster Abschnitt. Ausgaben für die Ämter der Allgemeinen Verwaltung. 441 
für Anfertigung eines Registers der kaiserlichen, königlichen und andern 
Briefe im Roten Briefbuch“. R39XIV: „5 ß einem Schreiber, der bei 
Nacht eine die Bopfinger Fehde betreffende Schrift des Grafen Ulrich 
abschreiben mufste, die man denen von Öttingen (in einem Brief) ein- 
schlofs“. R4011I: „6 % unsern Schreibern in der Schreibstube von den 
Abschriften und der Verdeutschung der Freiheiten und Privilegien der 
Päpste und Römischen Kaiser und Könige, den geistlichen Frauen hier 
zu St. Kathrein von Gnaden gegeben“. R40X: „10 £ für das Abschreiben 
der Schrift, welche die rechtlichen Gebote der Markgrafen und des Bischofs 
von Würzburg gegen unsern Herrn von Sachsen betrifft“. 
b) Übersetzungsarbeiten. R31XI: „8 £, den Brief des Konziliums 
böhmisch zu schreiben“. R31XIV: „10 £ von einem böhmischen Brief 
deutsch zu machen, den der von Sternberg dem Rat schickte“. R3211: 
„9 ß 4 hl Joh. Dürrschmid von einem böhmischen Brief deutsch zu 
machen“. R33V1III: „1% &% Magistro Martino, syndico nostro, von der 
lateinischen Antwort deutsch zu machen, als des Konzils Botschaft den 
Hussen zu Prag geantwortet hatte“. R341: „10 ß Joh. Dürrschmid von 
der Deutschmachung einer lateinischen Missive, vom Konzil denen zu 
Prag gesendet‘. R3411l: „10 ß Joh. Dürrschmid von etlichen böhmischen 
Briefen deutsch zu machen“. R34VHI: „1 Joh. Dürrschmid zu Liebung 
von einer lateinischen Schrift, betreffend die Sache und Beschliefsung der 
Böhmen zu Regensburg mit uns. H. dem Kaiser und der Botschaft des 
Konziliums zu Basel“. R38XIIl: „12 £% Johanni Marquardo von etlicher 
Deutschmachung wegen betreffend die Beschliefsung jetzo im Konzil zu 
Basel“. R39VI: „10 ß von der Sentenz ‚deutsch zu machen, als das 
Konzil den Papst abgesetzt hatte“. R39VI: „2 &% in die Schreibstube von 
einer lateinischen Schrift deutsch zu machen, enthaltend: wie sich uns. 
H. der Röm. König gegen die Landschaft zu Ungarn verschreiben solle.“ 
Zusammenstellung der Ausgaben für aufserordentliches Schreibwerk 
und Übersetzungen. 
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a) Schreibwerk........... @ | — 0.70 — 26.401 — | — | — 1.010.257 6.50 
b) Übersetzungsarbeiten .. ,, | 630 0.45 To 2— — | — — | 0.60| 2.50 — 
Rama 1 0.901 1.151 15028.40! — | 2.30'12.75| 6.50 
S 4. Öffentliche Bekanntmachungen. 
a) Die Rechtfertigung des Stadtbuches. Der Rat setzt jedes Jahr 
unmittelbar nach seiner Neuwahl einen Ausschufs ein, um das Stadtbuch, 
in dem die wichtigsten Polizeiverordnungen eingetragen werden, zu „recht-
	        
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