Veschichte der Ktade Hürnberg.
(4. Fortsetzung.)
Der Wappenherold Georg Rürxner erzählt nämlich in seinem Tur—
nierbuch, das zum ersten Male 1530 im Druck erschien, daß Kaiser Hein⸗
rich VJ. im Jahre 11979 ein großes Turnier von 620 Helmen in
Nürnberg abgehalten habe. Dabei soll der Rat der Stadt den ver—
sammelten Fürsten und Herren ein großartiges Banket veranstaltet
haben, und zwar im Rathaus, in dessen drei großen Sälen in jedem
an sechs fürstlichen Tafeln gespeist wurde. chon hieraus ersieht man,
daß die Erzählung Schwindel ist, denn Nürnberg hatte damals noch
gar kein Rathaus oder wenn, jedenfalls kein so großes.) Weiter hätten
danach die Nürnbergischen ehrbaren Geschlechter unter sich ein Stechen
gehalten, das dem Kaiser ob der Geschicklichkeit der Kämpfer Rufe der
Bewunderung entlockte. Und als der Kaiser wieder fort mußte, hätten
sich die Geschlechter die Gnade erbeten, ihm mit 400 Pferden das Ge—
leit geben zu dürfen. Das wurde ihnen gestattet und sie kamen bis
Donauwörth mit. Hier entließ sie der Kaiser huldvoll und gab ihnen
seine besondere Gnade dadurch zu erkennen, daß er sie sämtlich in den
Adelstand erhob. Jedoch knüpfte er die Bedingung daran, daß sie
sich „adelicher Tugenden und Freiheit auch hinfür halten, und gemei—
nen Bürgerschaft der Stadt Nürnberg ihren Handel und Gewerbe frei
lassen sollten, wie sie bisher gethan hätten. Wenn sie das thäten,
sollten sie andern adelichen Geschlechtern auf dem Lande wohnhaft,
gleich geachtet werden.)
Diese ganze Erzählung, deren höchste Unwahrscheinlichkeit ünsere
Leser, die sich erinnern, was wir bis 1197 von der Entwicklung der
Stadt wissen, gewiß schon von selbst eingesehen haben, ist wie gesagt,
eine lügnerische Erfindung jenes Turnierheroldes Rüxner, der damit
den patrizischen Geschlechtern, die zu seiner Zeit in Nürnberg an der
Spitze der Bürgerschaft standen, schmeicheln und von ihnen klingenden
237 Rütxner selbst giebt eigentlich die Zahl 1198. Doch wurde sie von seinen
Verteidigern in 1197 berwandelt, weil Heinrich schon im folgenden Jahre starb.
Das letzte bezieht sich auf Turnierordnungen des ausgehenden Mittelalters,
g der Landadel dem siädtischen Adel den Zutritt zu den Turnieren verschließen
vollte.
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