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offenbar fein gleidhnamiger Sohn 1514 — 1518, 1519 ein Hans Zin-
ner, 1520—1528 (feinem Tobdesjahre), Heinrig Zinner, 1528—1542
der leßte Blehfchmied Georg Winkler, der 1542, nicht 1543 ftarb, wie
Murrc und Stahl, wohl nach ihrer urfprünglidhen QYuelle, angeben.
Bal. den Ratsgang auf dem Stadtarchiv für die Jahre 1475— 1542.
97. So heißt e8 3. B. unter dem Jahre 1522, daß damals ans
itatt eine8 Färber8, „fo bifher zu rath gegangen“, ein Tuchmacher er=
wählt wurde, „mithin die färber ausgefchlofjen und tucmacher an ihre
itat in den handwerksrath genommen wurden. Ex qua causa ignotum.“
98. MM. a. ©. XI, S. 386. Die Lofunger aus den Handwerken
hatten die Lofunger, bie ftädtifhen Einkommenfteuerfommiffäre, bei dem
Seicdhäfte der Steuererhebung und jährlihen Recdhnungsablequng zu
unterftügen. Scheurl, a. a. DO. fagt von ihnen freilich, daß fie nicht?
zu thun gehabt hätten, als „januam aperire, introeuntes et exeuntes
conducere.“ Val. au Hegel, Stäbtedhroniken I, S. XXVIIL. Scheurk
hat vielleicht etwas zu lebhaft gefärbt, jedenfall® murden diefe Lofunger
nur aus den angefehenften Gandmerken genommen. Wie der Patrizier
Scheurl von der antiariftofratijhen Kaufmannfchaft zweihundertund-
fiebzehn SIahre fpäter gegen die Nürnberger Ehrbarkeit ausgefpielt
wurde, ift recht ergqößlich zu Iefen in der Streitfchrift: Unpartheytich-
trewmeynende Erläuterung einer unter dem Titel: Actenmäßige und
nußhafte humillima confirmatio „in Sachen Nürnberg contra Nürnberg
anno 1733“ ausqgeaeben, Nürnbera 17833; wegen der Lofunger fiehe
SsS.52*
99.
100.
185 ff.
101. Sr. Ratsprot. tom. 1534, Heft 3 £. 6a.
102. Sm NReichsabfchied von 1548 Heißt e8: wir wollen au,
daß die hHandwerksinecht und gefellen den meiftern nit eindringen, was
und mie viel fie ihnen jederzeit zu efjen und zu irinkfen geben: doch
daß die meifter ihHre Inecht und gefellen dermaffen halten, daß fie zu
Hagen nit urfad) haben, darin die oberkeiten auch jederzeit einfehen
thun follen. Siehe aud) Beieri Bo&thus S. 183.
103. Die Beize ift ein bei der Verzinnerei des WeißblehsS notwen»
diger Arbeitsprozeß zur Erhaltung einer von allen fremdartigen Teilen
metallifjg reinen Oberfläche. Nah Lömwenthal, SGejcdhichte der Stadt
Amberg, mar die Berzinnerei bis in die leßten Jahrzehnte des 15.
Xahrhunderts eine Specialität der Städte Nürnberg und Wunfiedel.
MM. a. D. XV, S. 7.
Iller hantwerfk ordenunag und gefeke verneut anno MDXXXV,
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