Kirche und Schule
XIII. Hirche und Schule.
1. Kirche.
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Katholilen. Innerhalb der Stadtpfarrei Herz Jesu wurde ein Tochterbezirk St. Kuni—
gundis gebildet; die Seelsorge wird durch Jesuiten ausgeübt.
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2. Schule.
a. Leitung der städtischen Schulen.
Lehrpersonal. Das Volksschullehrpersonal erhielt durch das bayerische Bolksschul—
lehrergessetz vom 14. August 1919 ab 1. Januar 1920 den Charakter von Staats—
beamten.
b. Volkshauptschule.
Schulbetrieb. Bei Beginn des Schuljahres 1919/20 wurden 58 Klassen neu errichtet,
so daß es möglich war, fast in allen Schulgruppen Vollunterricht zu erteilen. Von den
Volksschulgebäuden waren im Berichtsjahre 3 mit 59 Schulräumen der staatlichen
Polizeiwehr als Unterkunftsräume überlassen; O Schulgebäude mit 100 Räumen dienten als
Notwohnungen. Infolge Brennstoffknappheit wurden im Winter 1919,20
nur die größeren Schulgebäude mit Zentralheizung und die in den Vororten gelegenen Schul—
häuser mit Ofenheizung für den Schulbetrieb verwendet. Die übrigen Schulhäuser waren
wegen Kohlenmangel geschlossen.
Schulgeld. Durch Inkrafttreten des bayerischen Schulbedarfsgesetzes vom 14. August
1919 ist ab 1. Januar 1020 auch das Schulgeld für Bolksschüler der ausmärkischen Gemeinden
(sog. Sch ulgässt e) in Wegfall gekommen.
Klassen für das VIII. Schuljahr. Mit Beginn des Schuljahres 1919/20 war der Besuch
der 8. Klasse auch für Mädchen obligatorisch. J
Turnen. Infolge der Kohlennot mußte der Turnunterricht längere ZSeit eingestellt
werden.
Schulhausmeister. Die Dienstaufwandsentschädigung für alle Schulhausmeister,
welche die zu den Reinigungs- und Beheizungsarbeiten nötigen Geräte und Stoffe selbst zu
beschaffen haben, wurde rückwirkend vom 1. Juli 1919 an erhöht. Es wurden bezahlt für Reini—
gung pro qm Schulraum, Gänge, Treppen, Aborte 2,20 MA, für 1 qm Schulhof 10 S, für Be—
heizung pro qm 1,20 M. Hierzu kamen ab l. Januar 1920 259 und ab 1. April 1920 605
Teuerungszuschlag. Für leerstehende Räume wurde eine Vergütung nicht mehr gewährt.
Dagegen wurde neben der Dienstaufwandsentschädigung der ganze Gehalt nach der Besoldungs—
ordnung gewährt, während bisher der Anfangsgrundgehalt in der Dienstaufwandsentschädigung
enthalten war.
c. Städtische Fortbildungs-, Fach- und Mittelschulen.
Berufsfortbildungsschule. Am 1. September trat die neue Satzung und Schu —
ordnung in Kraft.
Städtische Bolksbildungskurse mit offenem Zeichen- und
Arbeitssaal. Der allgemeine Unterricht begann am 1. Oktober und endigte am 31. Mai.
Der Unterricht in Mathematik und fremden Sprachen, sowie in denjenigen Lehrgegenständen
(Mechanik, Technologie, Festigkeitslehre), die unter der Verkürzung des Unterrichts durch die
Kohlennot litten, wurde erst am 185. Zuli beendet. Alle Abteilungen wiesen bis zum Schul—
schluß recht guten Besuch auf, bis 809 hielt die Besuchsziffer an. Fortbildungsschüler aus den ersten
Kursen wurden im Berichtsiahre nicht mehr aufgenommen. Für die Folge werden Fortbildungs—
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