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Erster Abschnitt. Die Ämter der allgemeinen Verwaltung. 121
holt in besonders wichtigen Fällen die persönliche Vertretung der Stadt
bei auswärtigen Höfen oder auf Fürsten- und Städtetagen bald selbständig
und bald als Mitglied einer gröfseren Ratsbotschaft übernehmen. Er er-
hält durch diese seine Thätigkeit gleich tiefen Einblick in die innere Ver-
waltung wie in die auswärtige Politik der Stadt und vermag durch seinen
Rat oder durch seine gröfßsere oder geringere staatsmännische Geschick-
lichkeit einen entscheidenden Einfluls auf den Gang der Geschäfte aus-
zuüben. Es versteht sich deshalb von selbst, dafs es mit blofser Schreib-
zewandtheit bei ihm nicht gethan ist, sondern dafs er auch Erfahrung in
Verwaltungssachen, juristische Kenntnisse und persönliche Vertrauens-
würdigkeit besitzen mufs. Der Nürnberger Rat scheint in dieser Hinsicht
ganz erhebliche Anforderungen an seine Ratschreiber gestellt zu haben;
lenn noch heute läfst der klassische Geschäftsstil, durch den sich die
amtliche Korrespondenz der Stadt vor andern gleichzeitigen Korrespondenzen
auszeichnet, erkennen, was für Männer hier die Feder geführt haben.
Und dafs auch die Zeitgenossen den Wert eines Mannes wie Bartholomäus
Neithard, des Stadtschreibers unserer Epoche, nicht gering anschlugen,
geht daraus hervor, dafs ihm die Stadt im Jahre 1440 nach einundzwanzig-
jähriger Dienstzeit eine Ehrengabe von 1000 G” bewilligte.
2. Leopold Banwolf und Ulrich Truchsefs, die Schreiber der
zweiten Gehaltsklasse, scheinen im wesentlichen als. Gehilfen des Rat-
schreibers bei der Abfassung der diplomatischen Schriftstücke fungiert
ınd ihn nötigenfalls auch als Protokollführer im Rat vertreten zu haben.
Wenigstens erhält Truchsefs im Jahre 1444 eine Kxtravergütigung für
yesondere Mühen, welche ihm aus der längeren Abwesenheit des Rat-
schreibers, der damals als Vertreter der Stadt am königlichen Hofe zu
Wien weilte, erwachsen waren. Seit 1447 fiel diese Vertretung dem zweiten
>der Jüngeren Ratschreiber zu, dessen Amt damals neu geschaffen und
zwei Jahre darauf unserm Truchsefs übertragen wurde.
3. In den Schreibern der dritten Gehaltsklasse haben wir
aauptsächlich wohl die Kopisten zu erblicken, welche die Reinschrift der
vom Ratschreiber oder von einem Ratsmitglied verfafsten und vom Rat
genehmigten Briefentwürfe besorgen. Daneben haben sie die den ver-
schiedenen Verwaltungszwecken dienenden Listen zu führen, einlaufende
Schriftstücke zu registrieren, amtliche Bescheinigungen aller Art, insbesondere
die sogenannten Gerichtsbriefe zu schreiben und dergleichen mehr. Je
aach ihrer Anstelligkeit und Zuverlässigkeit werden ihnen gelegentlich
auch wohl schwierigere Arbeiten übertragen, und wer sich in solchen be-
währt, dem öffnet sich die Aussicht, in eine der höheren Schreiberstellen
aufzurücken.