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und 1881 die ftärkfte Zahl 37, die erft 1896 mit 41 etwas über-
boten wird, den tiefften Stand gibt das Nahr 1888 mit 17 Schülern,
Die genaue Durchficht der Schulprotofolle und Die
langjährige eigene Erfahrung berechtigen zu der erfreulichen
Ausfage, daß im allgemeinen das Verhältnis der Schüler zu
den Lehrern als ein refpefts» und pietätsvolles zu bezeichnen
ift, daß der äußere Anftand nur fehr felten verlegt wurde,
daß fchwere Disziplinarfälle verhältnismäßig wenig vorfamen.
Das leidige Gymnafialverbindungswefen, diefe im Geheimen
ichleichende Peft des Schullebens, nötigte auch da und dort 3. B.
in den Zahren 1872, 74 und 78 zu energifchem Eingreifen.
Saft immer zeigte fich dabei eine enge Derbindung diefer oft
weit verzweigten Geheimbünde mit ähnlichen an den Gymnafien
des ganzen Königreichs. Erfreulicher Weife verlautbarte feit
einem Nahrzehnt an hiefiger Anftalt darüber nichts weiter,
Die Schulordnungen von 1874 und 1891 ftellten es den
Rektoraten anhein, den Schülern: der beiden Mberflaffen je
zinen Ausgehabend ‚in der Woche zu geftatten. Bis in die
jüngfte Zeit herrichte hier der Bebrauch, nur der Oberfklaffje
diefe Erlaubnis zu gut Fommen zu laffen, Erft feit dem legten
Schuliahre wurde auch den Schülern der VIM, Klafje probe
weife alle 14 Tage ein Ausgehabend bewilligt.
Die Erlaubnis, das Tanzen zu erlernen, ift ebenfalls ins
Ermejfen des Anftaltsvorftandes gelegt. Ze nach den gemachten
Erfahrungen wurde eine verfchiedene Praxis gehandhabt. Seit
meilig wurde den Mberfklaffen eine folche Erlaubnis erteilt,
zeitweilig diefelbe zurückgezogen. Da fich Bedenken gegen die
Zwecdmeäßigkeit diefes Unterrichtes in der Yberflajfe geltend
gemacht haben, fo wurde in letter Zeit der Derfuch gemacht,
den Schülern der VII. für das I Quartal des Schuljahres
diefe Erlaubnis zu erteilen.
Es empfiehlt fich, den Ernft und die ruhige Sleichmäßig:
Zeit des Schuljahrs zu Zeiten durch angemeijfene Seftlichfeiten
der Erholungstage zu unterbrechen. Solche £ichtpunkfte im
Schulleben Fehren teils im regelmäßigen Wechfel wieder, teils
ind es außerordentliche Feftlichkeiten.
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