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Ein Festzug war als ein unerläßlicher Bestandteil, ja
gewissermaßen als die Grundlage und zugleich auch als der
äußere Höhepunkt der ganzen Feier zu bezeichnen. Mit ihm
stand oder fiel die volkstümliche Gestaltung des Festes.
Aber nur im Fall der Aufbringung der Mittel in der
bezeichneten Höhe konnte die Durchführung eines würdigen und
erfolgreichen Festzuges als gesichert gelten. Da für die
Festteilnehmer schon so wie so bedeutende Ausgaben in Aus—
sicht standen, so war es nicht rätlich, die Kosten des Festzuges
aus freiwilligen Mitteln zu decken. Der Gesamtausschuß trat
diesen Erwägungen des engeren Ausschusses in seiner Sitzung
vom 22. Januar bei. Im Stadtmagistrat kam dann am
folgenden Tage auf Grund der Erwägung, daß die Hans
Sachsfeier nicht allein für die Stadt Nürnberg, sondern auch
für das ganze Vaterland bedeutungsvoll sei und man von
der Vaterstadt des Dichters die Veranstaltung einer in jeder
Beziehung entsprechenden und würdigen Feier erwarte, ein—
stimmig der Beschluß zustande, daß von einem Festzuge, dessen
Kosten die Stadt zu tragen hätte, nicht abgesehen werden
könne. Der Magistrat fand die vom Ausschuß für den Festzug
und die sonstigen Veraustaltungen auf 12000 M. angenom—
menen Kosten nicht zu hoch gegriffen und bewilligte sie in der
Erwartung, daß die Feierlichkeiten, soweit möglich, allgemein
zugänglich sein sollten. Im übrigen genehmigte er das vom
Festausschuß aufgestellte Festprogramm.
Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten konnte sich
indes in Anbetracht der Finanzlage der Stadt nicht entschließen,
einen Kredit in der verlangten Höhe zu bewilligen, war aber
mit der Abhaltung einer würdigen Festfeier, die einen geringeren
Kostenaufwand erfordern würde, einverstanden.
Es konnte übrigens keinem Zweifel unterliegen, daß eine
Hans Sachsfeier ohne Festzug nicht nur nach außen hin
keine Wirkung haben, sondern auch die Beteiligung der breiteren
Volksschichten an dem Feste, das doch in erster Linie ein
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