fullscreen: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

A 
a 
die von eben der Behörde eingesetzt sind. Das energische 
Vorgehen des Rates ist also wohl zu verstehen, 
Der gleiche Verlass (921) beschäftigt sich auch 
mit einer Lieferung an einen. auswärtigen Privaten, 
Wie oben (Nr. 768) handelt es sich um ungezeichnetes 
Zeug, also Rohmaterial, nicht etwa fertige Ware. Es 
sind acht Zentner die man dem frembden von Berlin 
soll beim Baier volgen lassen und dem Baier nit ver- 
pieten, solchs nit hinausszegeben. Hier scheint mir 
einmal ein solcher Verleger aufzutreten. Das Zeug 
soll dem Fremden beim Baier verabfolgt werden, oder 
noch genauer (der Text ist nicht ganz scharf gefasst), 
es soll bei, d. h. im Laden oder im Lager für den 
Fremden verabfolgt, aufgeliefert, abgegeben werden, 
und dem Baier ist nicht verboten, solches mit hinaus- 
zugeben, nämlich mit anderen ihm zu Umsatz und 
Weiterbeförderung gegebenen Waren; möglicherweise 
bekommt der gleiche Berliner durch ihn noch, ausser 
den acht Zentnern Zeug, anderes verkauft. — Mit 
jener einmaligen Vermahnung der säumigen Hammer- 
meister aber ist die Sache nicht getan. Am 23. IX.,, 
also rund vierzehn Tage später, sollen Hammermeister 
und auch das Handwerk der Plattner beschickt werden 
sy darzu halten, dasy gehorsam thon mit einer streflichen 
red, dass sy in so langer zeit kein gehorsam gethon 
haben. Einigermassen auffallen muss hier, dass die 
Plattner der „sträflichen Rede“ verfallen, waren 
doch ihre Übertretungen durch die Nachlässigkeit der 
Hammermeister bedingt und sehr verständlich. Oh 
der Rat bei der Erwähnung der langen Zeit wohl an 
die sich in den letzten Jahren häufenden Anstände 
gedacht hat? Das ist immerhin leicht möglich. Wir 
befinden uns im Jahre 1512, und seit 1507 folgen ein- 
ander die Fälle von Übertretungen und Nachlässigkeit.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.