Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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ob die goldtarbeiter hie kein glaß oder. falschen stain ver- 
setzen dürffen, soll man [54 a] den verordneten ruegsherren ZU- 
stellen und sie auß der ordtnung der goldtarbeiter bericht thun 
lassen, was in derselben dißfalls versehen. 
1329. [1594, II, 58 b] 28. Mai 1594: 
Auf Conraden Königsmüllers, bürgers und goldt- 
schmidts alhie, suppliciren und pitten, seinen aiden, Paulußen 
Widtman, auch goldtschmiden, zu begnaden und ihme 
widerumb landtschuldigung zu geben, soll man nitt allein bemeldten 
Widtman inn der straf bleiben, sonderen auch herren D. Thomaßen 
Pregel ein sträffliche red sagen und vermelden lassen, das Meine 
Herren ein groß mißfallen haben, das er diesen fursetzlichen betrug 
mit einem so langen und ganz unnützen vergeblichen geschwetz 
in berürter supplication verdeidingen dürffen, soll sich dessen hin- 
füran enthalten oder man werde ihme sagen, was ihme vor diesem 
auch angezaigt worden. 
1330. [1594, III, 10 b] 4. Juni 1594 : 
Anna, Mattheßen Stossers, brieffmahlers, wittib, 
und Caspar Lindtner, formschneider zu Regenspurg, 
kommen vor. 
1331. [1594, II, 2 Abt. 4 b] 5. Juni 1594 : 
Den auß der goldtarbeiter [ordnung] gemachten extract, 
das kein goltarbeiter oder goldtschmidt kein falschen stein ver- 
setzen darff, soll man dem rath zu Ravenspurg auff ihr begeren 
zuschickhen. 
1332. [1594, III, 2. Abt. 9 b] 10. Juni 1594: 
Auff das mündtlich furbringen, das sich Sebastian Ca- 
pitel, bürger hie, in Franckhreich begeben und daselbsten 
die melles [so!] schmeltzen und abtreiben thue, welches dieser 
statt nachteyl, dieweilen [10 a] solche kunst sonsten vor diesem 
allein alhie geheim gewest, ist befolhen, ihne, Capitel, zu citiren, 
das er sich innerhalb vier wochen den negsten, nachdem ihme 
Meiner Herren schreiben überantworttet werde, ohn alles verziehen 
aus Franckhreich erheben und alhie vor dem jüngeren herren 
bürgermaister einstellen und anhören soll, was derselbig von ihrer 
h. wegen ihme anzaigen und furhalten werd. 
1333. [1594, III, 2. Abt. 18 b] 25. Juni 1594: 
Dieterichen Holderman, goldtschmiden und bür- 
veren hie, soll man die gepettene dritte citation wider Bern-
	        
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