Objekt: Die Entwicklung des Nürnberger Volksschulwesens bis zum Jahre 1892

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mehrung der Volksschulklassen erfolgte im Jahre 1825 durch Ver: 
sinigung der Vororte (Wöhrd, Tafelhof, Gostenhof und St. Johannis) 
mit der Stadt, und im Jahre 1826 durch Errichtung der Mädchen- 
Freischule hinterm Rathaus mit 3 Klassen. Im Jahre 1830 gab es 
demnach 8 Inspektions-Bezirke, die der vier Zahlschulen, einen für die 
Knaben-Freischulen, einen für die Mädchen-Freischulen, einen für die 
katholische Schule, und einen für die äufseren Bezirke des Burg- 
friedens. Für die Heranbildung des Lehrpersonals sorgte man 1823 
durch Gründung einer Schulpräparandenanstalt, die bis 1845 be- 
stand, und im Jahre 1829 durch Errichtung einer Fortbildungsanstalt 
für Schuldienstexspektanten. Beide wurden von Geistlichen geleitet. 
Der Lehrplan vom Jahre 1822 erfuhr im Jahre 1836 durch Ver- 
fügung der Lokalschulkommission vom 21. Juli insofern eine Änderung, 
als der Unterricht im Zeichnen, in der Natur- und Menschenkunde 
wegfiel und die hiedurch gewonnene Zeit dem Religionsunterricht zu- 
gelegt wurde. Die Schulkommission bezog sich hiebei auf eine Mi- 
nisterialentschliefsung vom 12. Februar 1833, nach welcher »das Volks- 
schulwesen von der in neuerer Zeit eingerissenen Tendenz blofser 
Verstandesbildung und oberflächlicher Vielwisserei auf den Standpunkt 
gleichmäfsiger Entwicklung des Geistes und Herzens und reellen blei- 
benden Unterrichts zurückgeführt« werden sollte. In weiterer Ausfüh- 
rung dieser Ministerialentschliefsung wurde im Jahre 1842 ein neuer 
Lehrplan ausgearbeitet, der unterm 2. Mai die Genehmigung der 
Kgl. Regierung erhielt, nach 1ı0 Jahren aber, im Jahre 1850 einer 
Revision unterzogen wurde. Für zwei Mädchenfreischulen wurde 
durch den Magistrat ein Unterricht in weiblichen Arbeiten eingeführt, 
1847 für die Lödel'sche Armenschule, 1854 für die Armenschule hin: 
term Rathaus. 
Wie der Lehrplan so erfuhr auch die Schulaufsichtsbehörde und 
die Organisation der Volksschulen eine wesentliche Änderung. Die 
Zahl der katholischen Schulklassen hatte sich von einer einzigen am 
Anfang des Jahrhunderts im Jahre 1842 auf 6 erhöht. Es schien da- 
her angemessen, für die katholische Schule in der Person des katho- 
lischen Stadtpfarrers einen besonderen Schulreferenten aufzustellen, 
dem sodann zwei Stadtkapläne als Bezirksinspektoren,' der eine für 
die dreiklassige katholische Knabenschule, der andere für die Mädchen- 
schule mit drei Klassen,, unterstellt wurden. Bedeutungsvoller war die 
Änderung in der Organisation der Volksschulen, welche in der Zeit 
von 1843—1845 durch Einführung des 7-Klassensystems eintrat. .Bis- 
her hatte eine Schule aus 3 Klassen, Unter-, Mittel- und Oberklasse, 
aestanden. Da die Schulpflicht 7 Jahre (vom 6.—13. Lebensjahr) 
umfasste, so blieben die Kinder bei einem Lehrer zwei, selbst drei 
Jahre, und da die Lehrer jedes Jahr neu aufnahmen, so hatten sie 
regelmäfsig zwei (oder drei) Jahrgänge von verschiedener Alters- und 
Bildungsstufe zu unterrichten. Weit erfolgreicher aber konnte der 
Lehrer wirken, wenn er nur Kinder eines Jahrganges zu unterrichten 
ind mit diesen nur ein Jahrespensum zu bewältigen hatte. Um dies 
zu erreichen, wurde bestimmt, dafs die Lehrer der Unter-, Mittel- 
and Oberklassen nur alle zwei Jahre die Kinder neu aufnehmen sollten. 
Da dies aber erst 6 Schuljahre ergab, so errichtete man zunächst für
	        
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