Full text: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

DVonnerstag, 7. November 1912 Nordbayerische Zeitung 
TRC VU Væ ò — ———————— ——— —— — — — — 
It mit dieser Arbeit jetzt fertig geworden. Ruch ei, daß Lebensgefahr zu befürchten stehe. Ganz J Bestimmungen des F3 sich en— ergebenden n 
dafür waren wieder namhafte besondere Zuschüsse Hue Schuld sei übrigens die betr. — 1 5— ee —E—— eonden * 
an die Hasse des Vereins geleistet worden Neben nicht, deun sie hätte sich ohne große Schwierigkei 88. * Gerüste sind in Zwischenräumen von 
der Erfüllung dieser großen, Aufgaben war der en direkt an die Armenpflege wenden können, die bß zu 5 Metern mit den nötigen Streichstangen zu 
Verein mit einer großen Reihe von Bestrebungen dann schon das weitere veranlaßt hätte. — Dient ersehen; diese müssen entsprechend besestigt uüd, 
ür die Hebung des Main- und des Donguverkehrs debattelos zur Keuntuis ei stärlerer Belastung noch durch untergenageite! 
zeschäftigt, die der Vortragende im einzelnen dar⸗ Armenrat Krebenditgich er beantragt für dnaggen, Eisenklammern, —X — oder aͤhn⸗ 
egte, ebenfo wie die Vereinstätigkeit zur —— en Verwalkungsausschuß, die dreanrane iche Hilfsmittel unterstützt werden. Im allge 
Ainschlägiger volkswirtschaftlicher und technischer“ JII und II, die sich bis 31. Dezember erledigen, geinen sollen die Streichstangen eine mittlere 
xragen n der Weise zuteilen, daz aus den zwei Bezitken Stärke von 10, Zentimetern haben und an ihren 
Nach dem mit Beifall aufgenommenen Ge- rei gemacht werden. Die bisher bezahlte Ver⸗ chwächeren Ende bezw. an der schwächsten bean— 
schäftsbericht sprach der Vorsitzende nochmals seine gütung für die zwei Bezirke soll, nach dem Ver pruchlen Stelle noch ungefähr 8 Zentimeier ftart 
Freude über die Erfolge des Vereins und daruüber Jalinisse der jeden Begne zugeteilten Anzahl der ein. Zur Verhütung von Lüngen- und Seiten 
aus, daß endlich die Staatsregierung die Initia⸗ Armen geteilt und zwei dieser Bezirke den' bis- erschiebungen der Gerüste müssen genügend starke 
tive ergriff. Er hoffe, daß der Landtag auch fer⸗ jerigen Inhabern wieder übertragen, der dritte Verschwertuüngen Diagonalverstrebungen) ange— 
nerhinm dem Verein sein Wohlwollen erhalte. Fer⸗ ur Bewerbung ausgeschrieben werden. Der An- öracht werden, insbesondere sind die Gerüstleitern 
ner teilte er mit, daß Glückwunschtelegramme eine] rag wird angenommen. Ein pensionierter Ober Lei berhältnismäßig weit voge nander Kegender 
gegangen feien vom Zentralverein für Binnen-! okomotivführer mit einem Einkonmmen ven 8538 zerüstgeschossen sest, nötigenfalls kreuzweise ab 
schiffahrt in Berlin, Zentralverein für Binnen— dark soll nach einem Beschlusse der Armenpflege usteifen. 
schiffahrt in —A Senator Meyer-Hameln ihrlich 150 als teilweisen Ersatz des Aufwan 8 6. Die zum Gerüstbelage verwendeten Bret 
Zeh. Reg. Rat Dr. Zöpfel in Berlin und von Hrn es für seine beiden in der Rettungsanstalt Mann. er, müssen eine ihrer Velastung ent prechende 
Heinrich Morgenstern in Fürth. eim untergebrachten Enkelkinder deisten. In einen ztärke haben (bei Maurer- und Stukkaturerge 
Zum Schlusse brachte ein Teilnehmer aus Augs euerlichen Zuschrift bittet er von dieser Ersahlel üsten mindestens A Zentimeter, vei Tüncherge 
hurg dem Vorsitzenden und der Vorstandschaft den tung absehen zu wollen, da das übrigbleibend. üften mindestens 8 Zentsmeter), dicht aneinande— 
Dank des Vereins zum Ausdruck für die umsichtige Antonnmen nicht mehr, für ihn und seine Fatt nnd so gelegt werden, daß das Aufschnappen vode 
deitung des Vereins. e ausreichen würde. Es wird beantragt auf de: lusweichen ausgeschloffem ist. Der“ Geruüstbelag 
SHierauf fand ein zwangloses Beisammensein krsatzleistung zu bestehen und im Weigerungssalb nuß mindestens 80 Zentimeter breit sein. Du 
m Rathaustkeller statt. e quf den pfändbaren Teil des Eintkom e iee — rsep * qr 
mens legen zu lassen. Dies wird beschlossen. Her! Juseinander liegen (höchstens 1,5 Meler), müssen 
die Nürnberger Wasserversorgung. — hat wegen n r —5 20 Zentimeler ausgelagert und ge— 
Der Ausschuß ßür die Wasserversorgung be⸗ drankheit um Enthebung nachgesucht. Dieseslb ügend stark sein und zwar nicht unter 10 Zenti— 
chäftigte sich, wie das städtische Nachrichtenam⸗ Ard ünter Dankesecstattüng für bie geleistete neter. Auch müssen sie fest mit den Streichstan— 
mitteilt. in seiner letzten Sitzung mit dem Voran- dienste genehmigt. Nis Pfteger für den u B. en verbunden sein und innen wie außen das Auf 
schlag der Wasserversongung für 1913. Der ber irk S. S. wird De Lagerhalter Wezel, Leopoid ger wenigstens 20, Fentimeter überragen. Ge— 
gutachtete Entwurf schlietzt mit einer Jahresein raße 8, gewaählt Zu der am 17. Robeurber ftant üstgeschosse- einschließlich der Zwischen- (og. Fuß— 
nahme von rund 1 4s1l Ooh und, mit einer Jah. indenden Einfetzune des Herrn' Pfarrers er Lruste, auf denen geatbeitet wird oder die von 
vesausgabe von rund 1445 000 vM. Hieraus be. nann bei St. Egidien werden die Herren 8 rbeitern begangen werden müssen, haben au 
rechnet eine Mehreinnahme von rund 6000 Nach Kohler, und Thäter abgeordnett Far der ee ganze Blreite einen Bretterbelag zu erhalte⸗ 
Mark. Im Jahre 1911 ergab sich eine solche von dechnungsprüfungsausschuß beantragt MeR. Kren end sind, wo sie von den Wänden abstehen, in 
rund 411 000 M und noch im Voranschlag 1912 enditscher die Auszahlung folgender Beträge: An len und außen mit gehörig beestigten Brust 
wird wit einer solchen von 101 000 A getechnet. ie Kretsirvenanstett Erlaͤngen Verpflegsgeld sür vehren und Bordbrettern zu versehen. Ebensons 
Diese Zahlen beweiten deutlich (Aha! DeR) daß e dort untergebachten Pfleglinge pro· Duar 88, Gerüstgeschotz über dem gearbeitet wird, dich! 
die Erhöhung des Wasserbezugspreises von 0 al di 20äα ” M”Ñι,e hiefige Apo⸗ bzudecken und mit Bordbretterg zu umgeben. Die 
auf 12 8 für den Kubtkmeter notwendig war. heken pro 8 Bugttal 4 A für berebreichte dordbretter, weiche mindestens 2 Zentimeter starl 
— Milch an 1 Liefevranten 1883.0. ein, müssen, müssen an den, Bretterbelag dicht 
der Gebührenansatz für die Wasserabgabe an Pri Armenrat Pickel manen beantragt die Ge— guschließen. Leiter- und Stangengerüste ür 
zate mit 1080 000.⸗(. Dabei wird mit einen zehmigung von oee Reseunterstützungen, 220 Maler- und Stuklaturarbeiten, sowie Gerüste, die 
Vasserabgabe von d Min Kbm. (1812. 86 Rill. Rart Frsatz für gur ünn tteutn Auzzahe hur zum Zwede des Abscharrierens von Sand 
dubikmeter) gerechnet. Die Hauptausgabe bildei ung einer einmaligen Unterstutzung in 5 Fäller e e unde Pedicn ay ere 
ie Verzinsung, Tilgung und Abschrei, und laufende Unterstützungen in 17Fa—len Wir' elnen Geschossen au der Junenseite —— 
— J 335 — mit rund 1 106 000.x. genehmigt eer I een ene der eerdelee 
die beträchtliche Steigerung ist auf die Inbetrieb— Armenrat Fra Jteilt mi ei iht mehr a Jentimeter von. er Mauer ab 
nahme der Wasserleitung Ranna im ed 1912 zu⸗ er leßten —7— a zab Veht wndab üeht Zud wenn gußendem in der Zöde des umter 
rüctzuführen; dies geht aus den Zahlen der Vor-⸗ vegenstände abgegeben wurden — des en ehee in reit hnwerrihn r 
hhre erpor 27 oo igi. 87 schusses fht a eme beaes ee dergbiatten von, Gegenstanden auf den Eroboder 
Bei den Ausgaben sind ferner aoget für Ge- Frankenthal, jetzt mit der Abgabe von tn be oerhindert. Soferne micht Treppen, vorhanden. 
halte und Löhne der Begmten und Arbeiter, aus— innen zu dürfen. Der Qutta wird debatlei —— 
encr die auf Baukredite entfallen, rund ingenommen— ⸗ attelo n ein D h der 
üt die Hoͤss— 35 8 3* »beren Geschossen, bezw. den Kellergest 
eeeh etzee, de oog ven 
und für die Kosten der Unterhaltung der Wasser ehr enthalten de dee nn q —— —— 
m und 2Monα iz olgen; auf den leßteren sind in Entiernungen von 
— — 8 3*. — Ver ——— bogutt Neue Bauvorschriften. bochstens 25 dontimeter veisten vhagn, n deni 
achtete weiterhin die Anschaffung eines benzin— In der gestriger Sitzung des Polizeisenat? meter Dicke zu befestigen. Die Lau?trebpen sien 
elektrischen Spezial-Lastkraftfahrzeuges für die Be yurden unmet eingehender Ddebalte neue orts, mit einem festen Geländer und mit 25 Zentimete 
riebssicherheit der Wasetpersorurg Viele an- olizeiliche Vorshriften zum Schutze der ohen Bordbrettern zu versehen und in einer sol 
deve Städte besitzen bereits ein solches Fahrzeug Bauten beschäftigtenn Perfonen Hen Breite anzulegen, daß sie das Ausweichen 
derr Oberingenieur Walther teilte einige auf dem rlassenDie Vorschtiften haben in der vom weier Personen gestatten. Sie dürfen am oberer 
Mangel eines derartigen Fahrzeuges zurückzufüh. Zendt festgesetztem Fassung, die verschiedentlich von Inde die Podeste nicht mehr als 15 Kentimeter 
rende recht mißliche Vorkommnisse vor und nach em ursprünglichen Entwuͤrf abweicht. foldenden iberragen. Aus den Gerüstbrettern, Gerüstlatten 
Inbetriebnahme der — J Ranna mit Zortlaut; ind sonstiger zur Verwendung gelangenden Holz— 
Wenn auch nicht zu erwarten ist, daß Rohr⸗ und FI. Mit der Ausführung von Bau⸗-, Erd— eilen müssen vorstehende Nägel, Drahtenden, 
andere Schäden auftreten, so ist doch bei solchen der Abbrucharbeiten darf aht chet begon nen Zandeisen ufw. entfernt werden. Bei Fertig— 
Anlässen ein rascher Eingriff, das Beste ninh. aden ie dieze Sicherung ines geichre Thung der festen Stiegen sind sofort die festen 
Zwechmätz gre, um, weiteren Schaden worzuben-. sen Vouguges der Ärbehen ersttderthen in Feläner mit anzubringen. andernfalss müssen 
jen. Der Wagen lann eine Arbeitskolonne von schtungensgettofen ud insbefenere die jeweile einstweilen provisorische Schutzgeländer angebrag 
mehr als 11 Mann bethrdern, ferner Jollen auf zligen' Geruüste nach Maßnate der adlgenden verden. a 
hm alle notwendigen Werkzeuge und Gerätschaf zest mmungen hergestellt worden find:. Die Her- 87. An llen Patentgerüsten Leitergerüsten) 
en, zur, Behebung von Mängeln, wie Schaufeln, lung bon Arbeilsgerüsten und Schußzgerüsten st eine gut begehbare Steigleiter, wenn möglich 
Pickel, Bleiofen, Holzverschalungen, Rohre, eine ser Art (Baugerlisfte, Abbruchgeruste, Stutka- n schräger Stellung, anzubringen. Der Gerüstbelag 
Zaupumpe und2 sahrbare, elektrische vom Wagen urer⸗Maler⸗ umd Dachdedergerüstes ist, auch Juß mindestens, 50 Zentimeter breit sein. An der 
selbst angetriebene Zentrifugalpumpen, unterge venn sie zu nicht genehmigungspischtigen Baz Außendeite ist ein B Zentimeter bobes Bomhhrotf 
bracht werden. Die Zentrifugalpumpen ermoͤg usführungen dehören, mindesteneß Tace bdor Be. anzubringen. 
lichen es auch, durch ein Kabel das Wasser aus sinn des Aufrüstens bei der Baupolizei (technische g 8. Bei Auslegergerüstewn müssen die ale 
Baugruben, die mehrere 100 Meter von befahr — — 
daren Wegen entfernt sind, wegzuführen. Di t zu enthalten: Sie Bege hnung des Ger n durch oceicmete VKorrichtumgen in ihrer Lane 
Fosten des Wagens, einschließlich der Pumpen üͤstes nach Bauart und Zweckbestimmung, 2. die cher estgehalten werden. Der Gerüstbelag ist 
Werkzeuge und der Unterstandseinrichtungen be— ezeichnung des betrefsenden. Anwesens, Bau— gleicher Weise wie bei den vorgenannten Ge—⸗ 
saufen sich gquf etwa 25 000 AAl. Diese Summ latzes uswp, unter Namhaftmachung des Besitzere üsten herzustellen. Ferner ist jedes Auslegerge— 
kann dem Erneuerungs- und Erweiterungsfonde ezw. Bauherrn, sowie des Unternehmers der üst mit einer Brustwehr und einem 30 Zentimete: 
der Wasserversorgung entnommen werden. Zauarbeit, 3. die eigenhändige nn ans des ohen Bordbrett zu versehen. 
erantwortlichen Herstellers des Gerüstes. 8 9. Die Verwendung von Hängekörben und 
* Sitzung der Armenpflege. 82. Alle bei der Herstellung von Gerüsten »ängeflößer ist nur mit besonderer baupolizei 
n Vorsitz führt Herr R.-Rat Fleis,he md'anderen brovisorischen Bauworrichtungen zu icher Genehmigung und nur für solche Reparatn 
, Derselbe gibt belannt, daß seit der letz erwendung kommenden Materialien, Geräte und cen zulässig, zu deren Ausführung ein größerer 
W enne one e he Naschinen müssen sich stets in qutem, vollkomme⸗s Materiglaufwand nicht notwendig ist. Diese Ge— 
eeeae Al e ntn deertt ebrauchsf higem Zustande befinden. Ve wuhen Werr Absturz genügend versichert 
and Ids Reiseunterstützungen, zusa mnen dig z d Alle Gerüste, jowohl die stehenden wiel und dvor der erwendung auf ihre Traafähiakei 
Nark. Die Verwaltung des Tnopfchen Kinder, ie hängenden und die auf sobenannien Auslegern geprüt werden. 
pitals teilt mit, daß es am d. Ptphet de ufgeführten, müssen den fachmännischen Grunm 810. Bei allen Arbeiten, bei denen eine Ge 
dahme eines an Masern und Bronchtis erkrant, üben un dem ieweiligen Zweck entsprechendenr ahr' des Wsturzes von Personen oder des Her 
en Kindes ablehnte, da keine armenärztliche An— egen v eee hergestellt und unterhalter nterfallens von Bauteilen und Werkzeugen be 
weisung hierzu vorlag, Die Multer des Hirdez v denhet ndtige ugd. übermäßi ge Ben reht, sird desondete — Schutoerüsteannbngen 
zabe sich um eine solche Anweisung bemücht, am — Angs der Gerüste ist verhoten. Eigenmächtige Sie müssen aus starken Butten bestehen, di 
leichen Tage jedoch die Anweisungemehr P— aee an den Gerüsten, insbesondere das zußersten Gerüstkanten um 1,5 Meter überragen 
Spital untergebracht werden konate —— Twr von Schutzbrettern und Dielen, sind Bordwand von 30 Zentimetet Höhe besitzen. Sind 
er Nacht sei das Kind dann in der Wohnung der . heeeten 3p Aneegr d Sutgerüne digth gumSchuse der umter 
Mutter verstorben Ein Arzt habe sich dahn eesenn die als Epileptiker oden halb arbeiterden Personen, nicht auch für der 
ußert, daß der töblche Asedan dei —— e g ue behaftet bekannt sind, ferne Vertteht von Perjonen bestimmt, so sollen sie so her 
kingreifen hätte vermieden verden können demme nn verwendet werden. restellt werden, daß sie nicht ohne weiteres beire 
bechtsrat Fle isch man n vermutet in dieser Zu aach de— —— uststander müssen mit Neigung du werten fonmen“ Vie Schutzgerüste müssen aus 
chrift einen versteckten Vorwurf gegen die Armen —*8 itzeg — Dizetterm Diteben uünde nd auch bei den 
pflege bezw. geaen die von der Armenpflege geuc. I, 3 * n r Ageel mindestens 80 Zenti Ztukkaturer- umnd Tunhergerüsten angadrinen 
rell gegebene Weisung, daß Bezahlung für Auf. 8 —— en oder auf Holzunterlagen 8 11., Bei Neubauten muß zur Sicherheit der 
aahmen in das Cnopfsche Kinderspital seitens den nd re hin geeigneter Weise sichen dacharbeiter Dachdecker, Flaschner, auch Maurer 
Armenbflege nur dann erfolge, wenn die Nn ine Bacstin t 4 i y den. Außzerdem is berputzer ntreicher uifw.) das porhandene Ge— 
hme zurch einen Armenarztebehnigchtet wehe. u een —S— —9 under ga dem In In dos Mohbaues, guß agen Senen eang 
Dieser Vorwurf, müsse zuruskgewesen wene dieE äudes erforderlich. Im allgemeinen kehen bleiben, bis die Eindeckung des Daches und 
denn die fragt Bestimmune be e en oll die Entfernung der Gerüstständer unter sich ille anderen Arbeiten am Dache vollendet sind. 
daß Ausnahmen gemacht en könsten 8 —* —8 end —— ee Jeme rr ee ee 
ne Inde bezw. elle O Meter unter dem Dachfuß li darf, i 
der Zustand des aͤufzunehmenden Nindes derartl Jentimetet betragen, unbeschadet der nach den anger Breite mit iunß ——S 
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an der, Außenseite mit einer mindestens 90 Zenti⸗ 
neter hohen Bordwand versehen sein. Wo ẽes die 
Zicherheit erfordert, ist die Bordwand entsprechend 
‚u erhöhen. Bei Mamardendächern, wo das in 
orstehender Weise hergerichtete Baugerüst den 
bsturz von Personen nicht ausschließt, ist am 
Mansardengesimse ein geeignetes Schutzgerüst mit 
Bordwand anzubringen. Bei allen Reubauten 
ind am Fuße der einzelnen Dachflächen Dach⸗ 
chutzgitter anzubringen, wenn der Dahhfuß mehr 
aAls 7 Meter über dem Gelände liegt und die Dach— 
läche mehr als 20 Grad Neigung hat. Bei Ge— 
bäuden an öffentlichen Straßen oder in geringe⸗ 
cem Abstand als 4 Meter von denselben sind an 
den, straßenseitig gelegenen Dachflächen, welche die 
orbezeichnete Neigung überschreiten, Dachschutz- 
zitter auch dann anzubringen, wenn der Dachfuß 
veniger als 7 Meter über dem Gelände liegt. Die 
orstehenden Bestimmungen findem auch duf be— 
ehende Gebäude Anwenñdung, wenn 1. die Er— 
euerung eines Dachstuhles vorgenommen wird 
»der 2, Ausbesserungen oder Abänderungen 
esentlicher Art am Däche vorgenommen werden, 
der 3. bie Dachrinne oder das Hauptgesims ab— 
zeändert oder erneuert wird, oder 4. die Beschaf- 
fenheit des Depex leicht Schneeabrutschungen ver⸗ 
ursacht. Bei Neubauten sind guf den vächern 
deren Neigung mehr als 30 Grad vbeträgt, uch 
dachhaken in genügender Zahl und in solcher Be— 
haffenheit anzubringen, daß sie die mit Ausbesse— 
ungsarbeiten beschäftigten Arbeiter zu tragen 
ermögen. Bei Turmdächern, an denem Schnee— 
inggifter nicht angebracht werden können, sind 
rindestens genügend starke Dachhaken vorzüsehen. 
die Dachschutzgikfter sind nach den von der Bau— 
olizei festgeseßten und dortselbst aufliegenden 
dormalplänen herzustellen. Die Stützen der 
Bitter müssen aus — von einer Mindest⸗ 
tärke von 26/7 Millimeter hergestellt sein; sie 
müssen, wo es möglich ist, auf den Sparren be— 
estigt werden und dürfen höchstens einen Meter 
oneinander abstehen. Wenn die Befestigung un— 
rittelbar auf den Sparren, wie z. B. neben 
acherkern, nicht angängig ist, muß durch geeignete 
bänderung der Stützeneisen und Einziehen von 
parren⸗- oder Dielenwechseln eine sichere Be— 
—— 
die Winkeleisen der Gitter dürfen nicht schwächer 
Is 25/25/38 Millimeter jsein; die Gitterstäbe duͤr⸗ 
en bei Flacheisen nicht schwächer als 20/8 Milli⸗ 
neter, bei Rundeisen nicht schwächer als 8 Milli— 
aeter im Durchmesser sein. Die Gitter sind an 
en Stützen in sicherer Weise zu befestigen, etwa 
urch kräftige Blechsedern. Die Oberkante der 
achschutzgitler muß rund 26 Zentimeter über 
er Oberfläche der Dacheindeckung, und zwar senk⸗ 
echt zur Dachneigung gemessen, liegewn; äihyre 
interlante darf nicht mehr als 3 Zentimeter von 
er Dacheindeckung abstehen (Vergl. Straßen⸗ 
olizeiordnung vom 1. Juli 1909, 8 106). Allen- 
ahs von der in den Normalplänen dargestellten 
hitteriorm abweichende Konstruktionen werden 
zur dann zugelassen, wenn sie die gleiche Sicher⸗ 
heit gewährleisten. Die Entscheidung hierüber er⸗ 
folgt von Fall zu Fall. Die Anbringung der Dach— 
chuͤtzgitter hat vor den Dacherkern durchlaukfend zu 
rfosgen, werre die Tacherfer gerrügend weit zu—s 
ückstehen, zwischen den Dacherkern, wenn das 
durchlaufen vor ihnen nicht möglich ist (An⸗ 
ringungsart im letzteren Fall siehe unter Ab— 
atz 101. In besonders gelagerten Fällen, * B. 
ei Mansawdendachflächen, deren Neigung sich der 
Lertikalen nähert, kann auf Antrag von Dach— 
chutzgittern entweder ganz Umgang genommen 
verden oder sie sind, um den Zwecken des Dach⸗ 
irbeiterschutzes zu dienen, in dricpeter anderer 
Seise auszugestalten. Der Entscheid hiexüber 
leibt von Fall zu Fall vorbehalten. Die Dach— 
„Aken müssen ebenfalls den von der Baupolizei fest— 
jesetzten und dortselbst ausliegenden Normal-⸗ 
plänen entsprechen. Sie müssen aus Flacheisen 
yon der Mündeststärke von 24/8 Millimeter be— 
tohen. Die Dachhaken sind ungefähr 50 bis 80 
Zentimetert unter den Jirten jeweils auf den 
weiten, Sparren, anzubringen und dürfen nicht 
nehr als zwei Meter voneinander entfernt sein. 
Auch an den Brandgiebeln, Orten (sog. Abgän— 
ten), Walmen (Gräten) sind Dachhaken in ge— 
igneter Weise zu verteilen. Bei Dachflächen von 
nehr als 6 Meter Sparrenlänge sind zwischen 
first um Traufe noch soviele Zwischenreihen von 
Rchhaken anzuordnen, daß deren Entfernung, in 
er Dachneigung gemessen, nicht mehr als 3 Meter 
eträgt. Dachhaken können an den unteren Man— 
ardendächern dann entbehrt werden, wenn das 
Arüberliegende Dachschutzgitter tragfähig genug 
st, um die von den Dacharbeitern venützten Lei— 
ern, Seile und dergleichen befestigen zu können. 
stinnenhaken müssen wenigstens 26/8 Millimeter 
hark sein und müssen unmittelbar auf deß 
5parren, nicht aber auf Schalungen oder Latten 
efestigt werden, ihre Länge und Form ist dem je— 
peiligen Fall anzupassen. Die Befestigung muß so 
cher sein, daß das gelegentliche Betretew der Dach⸗ 
innen durch Dacharbeiter ohne Bedenken erfol— 
jen kann. Die Stützen und Gitter der Dachschutz⸗ 
gitter, die Dachhaken und die Rinneneisen müssen 
entweder gut verzinkt oder mit einem haltbaren, 
ostsicheren Anstrich versehen sein. Bei Repara— 
urem ist zur Sicherung der Dacharbeiter am Fuße 
es Daches eine Vorrichtung anzubringen, die das 
brutschen von Menschen und Material zu ver— 
sindern imstande ist, etwa gut befestigte Schutz- 
dände von mindestens 60 Zentimeter Höhe. Bei 
rößeren Reparaturen, insbesondere bei Aus— 
oechselung von Dachrinnen, sind Gerüste aufzu— 
ellen. Zur Ausführung von Arbeiten an steilen 
ächern und an anderen gefährlichey Gebäude— 
rellen sind, sofern hierzu nicht genügend sichere 
chutzgerüste hergestellt werden können, 438 
eitsguͤrtel und starke Leinen bereitzustellen. Die 
rbeiter sind zum Gebrauche derselben anzuhalten. 
Das Eindecken und Anstreichen von Glasdächern 
arf nur dann vorgenommen werden, wenn unter
	        
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