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135. Dienstordnung für die Schulärzte; 23. Dezember 1903.
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Zur Vornahme derselben werden die Kinder dem Schularzte
mit entblößtem Oberkörper vorgestellt, so daß es möglich ist, ihre
körperliche Entwicklung und ihren Gesundheitszustand genau zu
erforschen.
Zu dieser zweiten Untersuchung, welche entweder in dem Klaß⸗
zimmer oder in einem anderen geeigneten Raume vorgenommen
vird, und zwar bei Knaben in Anwesenheit des Klaßlehrers, bei
Mädchen im Beisein einer Lehrerin, beziehungsweise deren Stell⸗
Lertreterin, werden auch die Mütter der Kinder eingeladen. Daher
ist es notwendig, daß für dieselbe im voraus ein bestimmter Tag
zwischen dem Lehrer und dem Schularzte vereinbart und den be—
deiligten Müttern bekannt gegeben werde.
Diese Untersuchung wird im Anschluß an einen mit Vordruck
versehenen Gesundheitsbogen vorgenommen, in dessen Spalten der
dehrer schon vor der Untersuchung die Perfonalien der Kinder und
der Schutarzt den bei jedem Kinde sich ergebenden Befund in mög—
lichster Kürze einträgt.
Die dritte Untersuchung ist im Sommerhalbjahr vorzunehmen
und bis zum Beginn der Sommerferien zum Abschluß zu bringen.
Sie hat die Kinder auf ihre Hör⸗ und Sehfähigkeit zu prüfen.
Uber die bei derselben wahrgenommenen Mängel und Gebrechen ist
von dem Schularzte in dem Gesundbeitsbogen ein kurzer Vermerk
einzutragen.
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5.
Der Gesundheitsbogen wird der Zensurliste beigelegt und mit
derselben aufbewahrt.
Der Gesundheitsbogen derjenigen Kinder, welche in anbetracht
ihres kränklichen Zustandes einer wiederholten Besichtigung durch
den Schularzt bedürfen, wird mit dem Vermerk „Ärztliche Über—
wachung“ versehen und dem Schularzte bei den nachfolgenden Be—
suchen vom Lehrer vorgelegt. Dies wird solange fortgesetzt, bis
der Schularzt das Kind aus seiner Uberwachung entläßt. Der
erwähnte Vermerk wird sodann gestrichen.
86.
Bei seinen Besuchen in den Schulen hat, der Schularzt, ab⸗
gesehen von den Kindern, die unmer ärztlicher Überwachung stehen,
auch diejenigen Kinder zu untersuchen, deren Untersuchung ihm
selbst notwendig erscheint oder von dem Lehrer beantragt wird.
Die Ergebnisse“ der Untersuchung sind in dem Gesundheitsbogen
kurz aufzuzeichnen. Gegebenenfalls ist ein solcher neu anzulegen.