Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

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56. Straßenbahnbetr.; 3. Nov. 1903. — 57. Industriebahn Schuckert; 16. Aug. 1900. 
829. 
Personen, welche einen widerrechtlich bestiegenen Wagen nicht 
auf Aufforderung der zuständigen Bediensteten verlassen oder den 
sonstigen Bestimmungen gegenwärtiger Vorschrift für die Fahrgäste 
ungeachtet einer Aufforderung des zuständigen Bediensteten nicht 
Folge leisten, sind strafbar und aus dem Wagen zu entfernen. Der 
Anspruch auf Rückersatz des Fahrgeldes ist in solchen Fällen aus— 
geschlossen. 
V. Straf- und Schlußbestimmungen. 
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Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden 
an Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. 
Gegenwärtige ortspolizeiliche Vorschrift tritt am 1. Dezember 
1903 inkraft, gleichzeitig tritt die gleichnamige ortspolizeiliche Vor— 
schrift vom 8. Juni 1898 samt ihrem Nachtrage vom 19. Januar 
1899 außer Wirksamkeit. 
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57. Industriebahn der Elektrizitütsakliengesellschaft 
vorm. Schuckert & Co.) 
Ortspolizeiliche Vorschrift vom 16. August 1900. 
(Amtsblatt Nr. 102 Seite 575 ff). 
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Zu 8 366 Ziffer 10 des Reichsstrafgesetzbuches und Artikel 2 Ziffer 6 des 
Polizeistrafgeseßbuches 
81. 
Der Elektrizitätsaktiengesellschaft vorm. Schuckert K Co. in 
Nürnberg ist die jederzeit widerrufliche polizeiliche Erlaubnis erteilt, 
die Industriebahn, welche die Fabrikanlagen dieser Gesellschaft an 
der Humboldtstraße, dem Humboldtplatz und der Gugelstraße unter 
sich sowie mit der Fabrikanlage der vereinigten Maschinenfabrik 
Augsburg und Maschinenbauaktiengesellschaft Nürnberg an der Katz⸗ 
wangerstraße dahier verbindet, nach Maßgabe der folgenden Bestim— 
mungen für die Zwecke ihres Fabrikbetriebs mit Eifenbahnguter— 
wagen und aus solchen bestehenden Wagenzügen befahren zu lassen. 
Die Benützung dieser Industriebahn für andere Personen oder 
Firmen als die genannte Elektrizitätsaktiengesellschaft ist ohne poli⸗ 
zeiliche Erlaubnis nicht gestattet 
82. 
Die Beförderung der Eisenbahngüterwagen hat entweder durch 
Dampflokomotiven oder durch elektrische Akkumulatorlokomotiven 
Nun: Siemens-Schuckert-Werke G. m. b. H., Nürnberger Werk 
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