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56. Straßenbahnbetr.; 3. Nov. 1903. — 57. Industriebahn Schuckert; 16. Aug. 1900.
829.
Personen, welche einen widerrechtlich bestiegenen Wagen nicht
auf Aufforderung der zuständigen Bediensteten verlassen oder den
sonstigen Bestimmungen gegenwärtiger Vorschrift für die Fahrgäste
ungeachtet einer Aufforderung des zuständigen Bediensteten nicht
Folge leisten, sind strafbar und aus dem Wagen zu entfernen. Der
Anspruch auf Rückersatz des Fahrgeldes ist in solchen Fällen aus—
geschlossen.
V. Straf- und Schlußbestimmungen.
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Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden
an Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Gegenwärtige ortspolizeiliche Vorschrift tritt am 1. Dezember
1903 inkraft, gleichzeitig tritt die gleichnamige ortspolizeiliche Vor—
schrift vom 8. Juni 1898 samt ihrem Nachtrage vom 19. Januar
1899 außer Wirksamkeit.
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57. Industriebahn der Elektrizitütsakliengesellschaft
vorm. Schuckert & Co.)
Ortspolizeiliche Vorschrift vom 16. August 1900.
(Amtsblatt Nr. 102 Seite 575 ff).
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Zu 8 366 Ziffer 10 des Reichsstrafgesetzbuches und Artikel 2 Ziffer 6 des
Polizeistrafgeseßbuches
81.
Der Elektrizitätsaktiengesellschaft vorm. Schuckert K Co. in
Nürnberg ist die jederzeit widerrufliche polizeiliche Erlaubnis erteilt,
die Industriebahn, welche die Fabrikanlagen dieser Gesellschaft an
der Humboldtstraße, dem Humboldtplatz und der Gugelstraße unter
sich sowie mit der Fabrikanlage der vereinigten Maschinenfabrik
Augsburg und Maschinenbauaktiengesellschaft Nürnberg an der Katz⸗
wangerstraße dahier verbindet, nach Maßgabe der folgenden Bestim—
mungen für die Zwecke ihres Fabrikbetriebs mit Eifenbahnguter—
wagen und aus solchen bestehenden Wagenzügen befahren zu lassen.
Die Benützung dieser Industriebahn für andere Personen oder
Firmen als die genannte Elektrizitätsaktiengesellschaft ist ohne poli⸗
zeiliche Erlaubnis nicht gestattet
82.
Die Beförderung der Eisenbahngüterwagen hat entweder durch
Dampflokomotiven oder durch elektrische Akkumulatorlokomotiven
Nun: Siemens-Schuckert-Werke G. m. b. H., Nürnberger Werk
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