Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Während des Krieges 1449/50 steigt die Zahl der vom Rat besoldeten 
Reisigen bis auf fünfhundert, zu denen noch ebensoviel von den wohl- 
habenderen Bürgern unterhaltene Reiter hinzukommen. Die Möglichkeit 
zu einer derartigen sprunghaften Vermehrung gewähren die aus den 
Kreisen des niederen und mittleren Adels fortwährend einlaufenden Dienst- 
anerbietungen, aus denen der Rat von Zeit zu Zeit regelrechte Bewerber- 
listen!) zusammenstellen läfst, um im Bedarfsfalle auf sie zurückgreifen zu 
können. Da der Abschlufs neuer Dienstverträge aber immerhin einige 
Zeit erforderte, so werden unter Umständen auch wohl geeignete Personen 
yegen ein Wartegeld verpflichtet, sich bereit zu halten, um auf eine ein- 
Pache Aufforderung hin der Stadt als Reitende Söldner zu dienen. Auf 
Jiese Weise verschaffte sich der Rat z. B. 1433 und 1434 eine Reiter- 
‚eserve von 21 bezw. 15 Mann, um jederzeit ohne allzu grofse Schwächung 
des städtischen Reiterkorps das auf Nürnberg entfallende Kontingent zu 
dem gegen die Hussiten aufzustellenden Reichsheere abgeben zu können. 
Das Wartegeld betrug 1433 pro Mann und Jahr 3% &%. Die Dienstpferde 
sollten im Bedarfsfalle aus dem städtischen Marstall geliefert werden. 
Bei der Auswahl der Reitenden Söldner pflegt die Stadt sehr sorg- 
Fältig zu verfahren. Wer angestellt werden will, mufs gut beritten, tadel- 
[os ausgerüstet und im Besitze gewichtiger Empfehlungen sein. Kiner 
aus etwas späterer Zeit stammenden Nachricht Willibald Pirkheimers zu- 
folge wurden Ritter, die sich im kaiserlichen Dienste bewährt hatten, be- 
sonders bevorzugt. Als Haupterfordernis galt neben der militärischen 
Tüchtigkeit anständige Gesinnung und persönliche Zuverlässigkeit; denn 
insbesondere für die adligen Söldner lag die Versuchung nahe, bei Meinungs- 
verschiedenheiten mit ihren Dienstherren durch Fehdedrohungen einen 
anbilligen Druck auf die Stadt auszuüben: wiederholt sehen wir, wie der 
Rat sich dazu bequemt, unzufriedene Söldner durch mehr oder minder 
erhebliche Geldzahlungen abzufinden, obgleich er ihre Ansprüche nicht als 
perechtigt anzuerkennen vermag. Und trotz alledem mufste er es im 
Jahre 1438 erleben, dafs ihm einer seiner tüchtigsten Diener, der Ritter 
Andres Krähenzagel, Fehde ansagte und der Stadt, deren Schwächen er 
in seiner langjährigen Dienstzeit nur zu gut kennen gelernt hatte, erheb- 
lichen Schaden zufügte. 
Das Dienstverhältnis wird seitens der Stadt durch die Bestallung, 
seitens ‚des Dieners durch die Ableistung des Söldnereides begründet. 
Die Lösung erfolgt durch das Aufsagen des Dienstes, welches dem Rat 
Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter. 
1) Vergl. Nbg. KA. Briefbuch II fol. 125, wo sich eine (auf fol. 124 bis zum Jahre 
1418 fortgesetzte) Bewerberliste findet. die 74 Namen enthält.
	        
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