Volltext: Illustrierter Führer durch Nürnberg und Umgebung

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kann, zumal die Straßen, Plätze und Privathäuser gewisser- 
maßen die Fassung jener Edelsteine deutscher Kunst bil- 
den, welche Nürnberg in seinen zahlreichen öffentlichen Denk- 
malen, schönen gotischen Kirchen, Brunnen usw. besitzt. 
Der Wichtigkeit Nürnbergs als der bedeutendsten Pfleg- 
stätte mittelalterlicher Künste und Kunstgewerbe entspricht 
das in seinen Mauern befindliche Germanisch e Mu- 
scum, diese einzigartige Schöpfung (1852) des Freiherrn 
von Aufseß, die man wohl als eine Ruhmeshalle deut- 
schen Kunstfleißes bezeichnen darf. Einen Besuch des 
Museums sollte niemand versäumen, dem es nicht nur um 
äußere Eindrücke, sondern um ein vollständiges Bild glanz- 
voller mittelalterlicher Kunst und Prachtentfaltung zu tun ist. 
Von weiteren Sammlungen sind hervorzuheben das 
Bayerische Gewerbemuseum und das Baye- 
rische Verkehrsmuseum. Näheres siehe Seite 30. 
Geschichtliches. 
Was aus Nürnbergs ältester Vergangenheit berichtet 
wird, gehört der Sage an. Urkundlich wird es zuerst 1050 
inter Kaiser Heinrich III, als Nourenbere erwähnt. Rasch 
wuchs die Stadt zu ansehnlicher Größe, und schon im 12. 
Jahrhundert erscheint sie als Handelsstadt. Im Jahre 1219 
verlieh Kaiser Friedrich II. der Stadt ein bedeutendes Pri- 
vileg, in dem sie im Besitz aller jener Eigenschaften und 
Vorrechte erscheint, die das Wesen einer Reichsstadt aus- 
machen. Seit etwa der Mitte des 14. Jahrhunderts geriet 
36 in offene Streitigkeiten und heftige Fehden mit den 
Grafen von Hohenzollern, die gegen Ende des 12. Jahr- 
hunderts mit Friedrich von Zollern die Burggrafschaft 
übernahmen. Die Regierung der Stadt lag in den Händen 
der Patrizier. Auch nach der Zulassung von acht Hand- 
werksvertretern, wohl eine Folge des Aufstandes vom Jahre 
1349, wenn sie auch erst später zur Durchführung kam, 
änderte sich an dem Wesen des Patrizierrates nichts. Jahr- 
hundertelang war die Stadt ein bevorzugter Aufenthaltsort 
der deutschen Kaiser, und viele Reichstage wurden in ihr 
abgehalten. Infolge der Bestimmung der von Kaiser Karl 
[V. 1356 erlassenen Goldenen Bulle, wonach jeder Kaiser
	        
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