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1827.
1830.
1834.
Nach vorher bewirkter Modifikation einiger in jener Stif—
tungsurkunde enthaltenen bedenkl. Bestimmungen erfolgte von dem
k. Konsistorium mittels Verfügung vom 19. Febr. 1826 die vor—
läufige, und mittels Entschließung vom 26. Juli 1827 auch die
Henehmigung des kgl. Oberkonsistoriums zum Vollzug der Stif—
ungsurkunde resp. zur Einführung eines Predigtgottesdienstes
n der neuerbauten Auferstehungskirche.
Laut Urkunde vom 3. Maͤrz 1827 stiftete die hiesige Bronze—
abrikantin Walburga Lind ner ein Kapital von 250 fl. unter
der Bestimmung, daß der daraus fließende Zinsenbetrag zur Ab—
haltung eines feierlichen Gottesdienstes am 15. Oktober jeden
Jahres, als am Tage der erfolgten Einweihung der neuen Kirche
u der Art verwendet werden solle, daß dem jederzeitigen Geist—
lichen dieser Kirche 6 fl., dem Organisten 2 fl., und dem Mesner
und Kalkanten je 1 fl. verabreicht werde.
Der Vollzug dieser Stiftung ist durch Entschließung des
sgl. protest. Konsistoriums, d. d. Ansbach, den 22. Februar 1828,
genehmigt worden.
daut Protokoll vom 27. Oktober 1830 und Mandat vom 28.
d. Mts. wurde von der Kaufmannswitwe Elisabetha Marko,
geb. Martyrt aus Argirocastro in Epirus ne. in Nürnberg ein
Kapital von 1000 fl. zur neuerbauten Auferstehungskirche unter
der Bestimmung gestiftet, daß der Zinsenertrag zu 40 fl. jährlich
zu folgenden Zwecken verwendet werden solle:
Alljaͤhrlich am 5. Mai früh 9 Uhr sollen am Grabe
ihres Mannes, des Kaufmanns Georg Marko, 2 geistliche
Keder von dem Kantor der Auferstehungskirche mit seinen 12 Chor—
schülern abgesungen, vor und nach dem Gesang eine halbe Viertel⸗
stunde mit der ersten Turmglocke geläutet, zwischen dem Gesang
von dem jederzeitigen Geistlichen an der Auferstehungskirche einige
Worte zur Erinnerung an den Verstorbenen unter Erteilung des
Segens gesprochen und von dem Kirchenmesner das Grab mit
einigen Blumen oder Laubkränzen geschmückt werden.
Für diese religiösen Dienstleistungen sollen dem Geistlichen
A und dem
Mesner 3 fl., in Summe 20 fl. als Belohnung bezahlt und die
andere Hälfte des Zinsenertrages mit 20 fl. zu rein gottesdienst⸗
lichen Zwecken verwendet werden.
Die Annahme und der Vollzug dieser frommen Stiftung
wurde mittels Enischließung der kgl. Kreisregierung, d. d. Ans⸗
bach, den 9. April 1831, genehmigt.
Am 1. Februar stiftet der Uhrmacher Heinrich Großer
1000 fl, A 40/0, mit der Bestimmung, daß am 22. Juli jeden
Jahres, als am Namenstage der am 7. Nov. 1838 verstorbenen
Fhefrau des Stifters, Frau Kath. Mar. M. Großer, geborne
Wiesent, an ihrer Grabstätte vormittags zwischen 10 und
11 Uhr zuerst von dem Kantor oder Organisten der Auferstehungs—