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nungsliebenden Bürger gegen rechtswidrige Angriffe
und Belästigungen zu schützen.
Die Achtung der Gutgesinnten und die Furcht
der Uebelthäter wird das Kennzeichen allseitig richti—
ger Erfüllung ihrer Aufgabe sein.
8. 2.
Verhalten der Mannschaft gegen ihre Vorgesetzten.
Die Befehle der Vorgesetzten hat sie genau und
pünktlich zu vollziehen, über den Vollzug sofort münd—
lich Anzeige zu erstatten, und sowohl hiebei, als über—
haupt in jedem Verhältnisse zu denselben sich anstän—
dig, willig und höflich zu benehmen, auch gegenwär—⸗
tige Dienstes-Instruction je derzeit vollständig zu be—
folgen.
8. 3.
Subordination, Kameradschaft.
Dieselbe strenge Folgsamkeit (Subordination)
hat die Polizeimannschaft gegen die ihr zunächst vor—
gesetzten Rottmeister, sowie gegen den mit dem Com—
mando über die Polizeimannschaft betrauten Ober—
rottmeister zu beobachten. Hiernächst hat jeder Po—
lizeisoldat gegen den andern sich dienstfertig zu be—
weisen, wo gegenseitige Unterstützung im Dienste noth⸗
wendig wird, bereitwillig solche zu leisten und nie zu