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Lage der Dinge sich natürlich nicht mit einem Schlage an⸗
derte, daß die wohlthätigen Einrichtungen des Kaisers erst
nach langer Zeit eine allgemeine Wirkung auf die Verholi⸗
nisse äußern konnten, versteht sich wohl von selbst. Der
Trotzund die Eifersucht der Fürsten den Städten gegenüber
wie unter sich selbst, die Unbändigkeit, Rauf- und Raublust
des niedern Adels konnte nicht mit einem Male gezügelt
werden. Dies erfuhr leider in diesen Zeiten auch die Stadt
Nürnberg, und zwar in vollem Maße.
Bereits im Jahre 1494 entstanden Streitigkeiten zwischen
der Stadt und dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg,
als der Rath die im früheren markgräflichen Krieg aufge—
stellten Landwehren und Blockhäuser wieder in guten Ver—
theidigungsstand setzen ließ, und der Zwist drohte ernster
Natur zu werden, die Stadt rüstete bereits, als der Mark—
graf seine alten Ansprüche auf das Landgericht wieder gel—
tend machte, nachdem dasselbe 30 Jahre lang nicht mehr ge—
übt worden war. Durch die Vermittlung des Herzogs Al—
brecht von Sachsen wurde das drohende Feuer wieder ge—
dämpft. Als Unterhändler zwischen den streitenden Parteien
hatte dieser den Ritter Dietrich von Harras, Amtmann zu
Weißensee, aufgestellt, daher wird auch der in dieser Sache
zwischen dem Markgrafen und der Stadt Nürnberg nieder—
gelegte Vertrag der Harras'sche Vertrag genannt. In dem—
selben wurde festgesetzt, daß der Landrichter über Land und
Leut innerhalb der Ringmauer nichts zu richten haben solle,
das Landgericht zu Wöhrd und Gostenhof aber solle der
Markgraf behalten, doch soll der Rath zu Nürnberg zwei
Rathsfreunde dazu schicken, Urtheil helfen zu schöpfen. Die
übrigen Punkte besprachen die Zölle, Lehen, Wald- und Jagd—⸗
gerechtigkeiten; bezüglich dieser Angelegenheiten sollte es bei
den alten Privilegien bleiben, und hiedurch blieb es natür—
lich auch bei den alten Streitigkeiten. Nikolaus Groß und
Stephan Volkamer waren die ersten, welche kraft dieses