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Zu der im Anfang des Jahres 1876 vorgenommenen Hundevisita—
tion wurden 1238 Hunde vorgeführt. Die entrichteten Gebühren betrugen
1 Mark per Stück, sohin im Ganzen 1233 Mark und mit Abzug der
Auslagen 1111 Mark.
Am 1. Juli 1876 trat das Gesetz vom 2. Juni 1876, die Erheb—
ung einer Gebühr für das Halten von Hunden betr., in Wirksamkeit.
Nach diesem Gesetze sind in hiesiger Stadt für jeden Hund 15 Mark
Gebühr zu entrichten und fällt die Reineinnahme zur Hälfte der Staats—
kassa, zur Hälfte der Gemeindekassa zu. Im Jahre 1876 kam nur die
halbe Gebühr zur Erhebung. Das Gesetz hatte sofort eine erhebliche
Minderung der Zahl der Hunde zur Folge, indem bei der im 2. Semester
1876 stattgefundenen Visitation nur 586 Hunde, mithin 637 weniger als
im 1. Semester angemeldet wurden. Die reine Einnahme des 2. Semesters
1876 betrug 2141 Mark, diejenige des Jahres 1877, in welchem 520 Hunde
zur Anmeldung kamen, 3634 Mark.
Die ortspolizeiliche Vorschrift vom 24. Januar 1871, wonach all—
jährlich eine zweimalige ordentliche Hundevisitation stattzufinden hatte, wurde
durch Magistratsbeschluß vom 9. Mai 1877 aufgehoben, so daß seitdem
jährlich nur einmal bei der in den beiden ersten Monaten vorzunehmenden
Anmeldung der Hunde eine ordentliche Visitation statt hat.
Behufs Regulierung des Wasserverbrauchs im Pegnitzflusse
wurden unterm 8. Februar 1877 orispolizeiliche Vorschriften erlassen,
welche mit den hierüber von den kgl. Bezirksämtern Erlangen und Fürth
erlassenen distriktspolizeilichen Vorschriften und den desfallsigen ortspolizei—
lichen Vorschriften des Stadtmagistrats Erlangen im wesentlichen über—
einstimmen.
Bom 1. Oktober 1879 an war die Amtsanwaltschaft bei dem kgl.
Amtsgerichte dahier für den Stadtbezirk von der Gemeinde zu über—
nehmen. Infolge dessen beschlossen die gemeindlichen Kollegien einen rechts—
kundigen Funktionär mit einem Jahresgehalte von 2400 Me. anzustellen,
welcher bei dem kgl. Staatsministerium der Justiz als Amtsanwalt vor⸗
geschlagen werden sollte. Für die Ubernahme der Amtsanwaltschaft wurde
der Gemeinde eine Entschädigung von jährlich 1800 Mk. aus der Staats—
kassa zugewiesen.
Da die Zahl von 20 Polizeisoldaten nicht mehr ausreichte, um die
der Polizeimannschaft zugewiesenen Geschäfte, welche neben dem eigentlichen
Polizeidienste auch den Bureau- nnd Botendienst, ferner die Hilfeleistung
bei der Erhebung der Marktgefälle umfassen, entsprechend versehen zu
können, beschlossen die gemeindlichen Kollegien die Aufstellung von 8 funk—
tionierenden Polizeisoldaten, welche hauptsaͤchlich zur Besorgung des Sicher⸗
heitsdienstes bei Nacht, dann aber auch zur Dienstleistung in Krankheits—
fällen und bei sonstigen besonderen Anlässen gegen Bezahlung von Tag—
geldern verwendet werden. Diese neue Einrichtung gelangte im Juli 1880
zur Einführung.
1881. Anschaffung einer Straßenkehrmaschine durch den Magistrats—
rat Hesse um 1193 Mark in Paris. Dieselbe wurde bald außer Funktion
gesetzt, weil sie sich nicht bewährte.