fullscreen: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

230 
Zu der im Anfang des Jahres 1876 vorgenommenen Hundevisita— 
tion wurden 1238 Hunde vorgeführt. Die entrichteten Gebühren betrugen 
1 Mark per Stück, sohin im Ganzen 1233 Mark und mit Abzug der 
Auslagen 1111 Mark. 
Am 1. Juli 1876 trat das Gesetz vom 2. Juni 1876, die Erheb— 
ung einer Gebühr für das Halten von Hunden betr., in Wirksamkeit. 
Nach diesem Gesetze sind in hiesiger Stadt für jeden Hund 15 Mark 
Gebühr zu entrichten und fällt die Reineinnahme zur Hälfte der Staats— 
kassa, zur Hälfte der Gemeindekassa zu. Im Jahre 1876 kam nur die 
halbe Gebühr zur Erhebung. Das Gesetz hatte sofort eine erhebliche 
Minderung der Zahl der Hunde zur Folge, indem bei der im 2. Semester 
1876 stattgefundenen Visitation nur 586 Hunde, mithin 637 weniger als 
im 1. Semester angemeldet wurden. Die reine Einnahme des 2. Semesters 
1876 betrug 2141 Mark, diejenige des Jahres 1877, in welchem 520 Hunde 
zur Anmeldung kamen, 3634 Mark. 
Die ortspolizeiliche Vorschrift vom 24. Januar 1871, wonach all— 
jährlich eine zweimalige ordentliche Hundevisitation stattzufinden hatte, wurde 
durch Magistratsbeschluß vom 9. Mai 1877 aufgehoben, so daß seitdem 
jährlich nur einmal bei der in den beiden ersten Monaten vorzunehmenden 
Anmeldung der Hunde eine ordentliche Visitation statt hat. 
Behufs Regulierung des Wasserverbrauchs im Pegnitzflusse 
wurden unterm 8. Februar 1877 orispolizeiliche Vorschriften erlassen, 
welche mit den hierüber von den kgl. Bezirksämtern Erlangen und Fürth 
erlassenen distriktspolizeilichen Vorschriften und den desfallsigen ortspolizei— 
lichen Vorschriften des Stadtmagistrats Erlangen im wesentlichen über— 
einstimmen. 
Bom 1. Oktober 1879 an war die Amtsanwaltschaft bei dem kgl. 
Amtsgerichte dahier für den Stadtbezirk von der Gemeinde zu über— 
nehmen. Infolge dessen beschlossen die gemeindlichen Kollegien einen rechts— 
kundigen Funktionär mit einem Jahresgehalte von 2400 Me. anzustellen, 
welcher bei dem kgl. Staatsministerium der Justiz als Amtsanwalt vor⸗ 
geschlagen werden sollte. Für die Ubernahme der Amtsanwaltschaft wurde 
der Gemeinde eine Entschädigung von jährlich 1800 Mk. aus der Staats— 
kassa zugewiesen. 
Da die Zahl von 20 Polizeisoldaten nicht mehr ausreichte, um die 
der Polizeimannschaft zugewiesenen Geschäfte, welche neben dem eigentlichen 
Polizeidienste auch den Bureau- nnd Botendienst, ferner die Hilfeleistung 
bei der Erhebung der Marktgefälle umfassen, entsprechend versehen zu 
können, beschlossen die gemeindlichen Kollegien die Aufstellung von 8 funk— 
tionierenden Polizeisoldaten, welche hauptsaͤchlich zur Besorgung des Sicher⸗ 
heitsdienstes bei Nacht, dann aber auch zur Dienstleistung in Krankheits— 
fällen und bei sonstigen besonderen Anlässen gegen Bezahlung von Tag— 
geldern verwendet werden. Diese neue Einrichtung gelangte im Juli 1880 
zur Einführung. 
1881. Anschaffung einer Straßenkehrmaschine durch den Magistrats— 
rat Hesse um 1193 Mark in Paris. Dieselbe wurde bald außer Funktion 
gesetzt, weil sie sich nicht bewährte.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.