fullscreen: Instruktion für die städtischen Baukontroleure

Beilage. 
Die der Fürsorge und Kontrole der Herren Kommissa⸗ 
rieu zufallenden Obliegenheiten werden nachstehend spezialisirt: 
1) Reinigen des Hauses, der Höfe und Trottoirs, 
Spritzen und Aufstreuen der Hofwege, Trottoirs, 
Schnee- und Eisabfuhr von Höfen und Trottoirs. 
2) Reinigen der Abortgruben, Abtrittonnen, Kehricht— 
und Schlammgruben, dann der Kanäle mit Abfuhr 
des Inhaltes. 
3) Ausweißen und Tünchen der Innenräume, dann 
Erneuerung des Oelfarbenanstriches einzelner Ge— 
bäudetheile. 
Kleine Reparaturen an Fenstern, Thüren, Läden, 
Lambris in Bezug auf Schreiner-, Schlosser-, Glaser-, 
Flaschner- und Anstreicher-Arbeit. 
5) Kleine Reparaturen an Herden und Oefen mit Aus⸗ 
schluß der Kaloriferes. 
3) Kleine Reparaturen an den verschiedenen Pflasterungen 
der Gebäude, Höfe und Trottoirs. 
7) Reparaturen an Gasleitungen und Apparaten. 
8) Einsetzen und Auflegen, Wegnahme und Aufheben 
der Winterfenster, dann Anmachen der Pendelairs 
u. dergl. mit Vornahme kleiner Reparaturen. 
)) Füllen und Leeren der Wasserfässer oder Reservoire 
auf den Dachböden ꝛc. mit kleinen Reparaturen an 
denselben. 
10) Unterhalt der Wiesenplätze, Anlagen und Bäume in 
Höfen ꝛc. und kleine Reparaturen an Zäunen, Gar— 
tenhäusern, Brunnen und Wasserleitungen. 
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