Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg des Jahres 1919 (1919,1 (1920))

Dde 
A, 
No 
e- 
2 
—2 
Je 
if 
r 
er, 
n 
her 
R 
st, 
i 
) 
Gemeindevertretung und Verwaltung 
Dienstzeit. Die im November 1918 eingeführte verkürzte Arbeitszeit 
dauerte bis 25. Februar 1919. Zwecks Ersparnis von Heizstoffen und Licht war ab 20. Oktober 
1919 bei den städtischen Dienststellen der Nachmittagsarbeitsschluß auf 5 Uhr festgesetzt. Mit 
Rücksicht auf die außerordentliche Belastung des Großkraftwerkes Franken in den Frühstunden 
wurden von Montag, den 22. Dezember 1019 ab die Dienststunden von Montag mit Freitag 
auf 852—12 Uhr vormittags und von 255 Uhr nachmittags festgelegt. An Samstagen 
wurden die Büros den ganzen Berichtszeitraum über um 1 Uhr mittags geschlossen. Am 
16. Februar 1920 trat dann wieder die frühere Amtszeit (Montag mit Freitag von 8—212 Uhr 
und 22v6 Uhr, Samstag von 8—1 Uhr) in Kraft. 
Urlaubswesen. Im April wurden die Urlaubsverhältnisse der ständigen Beamten 
sowie der unständigen Aushilfskräfte wie folgt neugeregelt: 
J. Ständige Beamte. 
Der alljährliche Erholungsurlaub beträgt nunmehr 
jür Beamte der Gehaltsklasse 1 (Direktoren und Beamte in diesem Range) sowie für 
den Krankenhausdirektoueerrr.. 
für Beamte der Gehaltsklasse 2 (stellvertr. Direktoren und Beamte in diesem Range)n. 
für Beamte der Gehaͤltsklasse 3 (Assessoren, Ingenieure und Beamte in diesem Range) 
nach vollendetem 50. Lebensjahrre... 
kür Beamte der Gehaltsklassen 4 und 5 Gberstadtsekretäre, Obersekretäre und Beamte 
in diesem Ranger..... 
für Beamte der Gehaltsklasse 6 (Stadtsekretäre, Kassiere, Verwalter, Baumeister und 
Beamte in diesem Range), ferner für die zur Führung des Titels eines Regierungs 
baumeisters berechtigten Bau⸗, Ingenieur- und Geometerassistenten.. 
die Beamten der Gehaltsklasse 7 (Magistratssekretäre, Bauführer und Beamte in 
diesem Range), der Gehaltsklasse Ta (Oberwerkmeister, Oberwachtmeister, Kanzlei— 
sekretäre usw.), der Gehaltsklasse 8 (Werkmeister, Wachtmeister und Beamte in diesem 
Range), der Gehaltsklasse 9 (Oberassistenten, Kanzleioffizianten), ferner für die zur 
Führung des Titels eines Diplomingenieurs berechtigten Bau-, Ingenieur- und Geo— 
meterassistenten .. 
für die Beamten der Gehaltsklassen 10, 11 und 122.. 
nach vollendetem 50. Lebensjarrr.... 
für die Beamten der Gehaltsklassen 13, 14, 18 und 16, dann für die Bau-, Ingenieur- und 
Geometerassistenten und Beamten in diesem Range ohne abgeschlossene akademische Vor— 
bildung, ferner für die Magistratsassistenten, Kanzleiassistenten, Amtsgehilfen, Assisten- 
tinnen, Amtsgehilfinnen usw., dann für die Beamten und Beamtinnen in diesem Range 
nach 3 monatiger Dienstzeit... 1 Woche, 
„einjähriger Dienstzeitt.. * 2 Wochen, 
„vollendetem 50. Lebensjahre..3 Wochen. 
Die bisherigen Bestimmungen über Beurlaubung und Dienstbefreiung der ständigen Beamten sind im 
wesentlichen unerändert geblieben, doch wurde bestimmt, daß 
J. ein Urlaub bereits nach Zmonatiger Dienstzeit erteilt werden kann, 
2. jede Beurlaubung oder Dienstbefreiung zurückgenommen werden kann, wenn außergewöhnliche Verhält- 
nisse dies notwendig machen, und 
daß die Beamten in Dienstbefreiungs-, Erkrankungs- und Arlaubsfällen sich, soweit irgend möglich, 
gegenseitig ohne Entschädigung zu vertreten haben. 
— * 
II. Aushilfsbeamte. 
Den sämtlichen Aushilfsbeamten wird an Stelle des bisherigen Urlaubs nunmehr ein Erholungsurlaub 
mit Verdienstfortzahlung — Taggeld und laufende Teuerungsbezüge — gewährt und zwar 
nach 3monatiger Dienstzeit in der Höhe von 1 Woche und 
„einjähriger Dienstzeit, „ 2Wochen. 
Mit Rücksicht auf das Vorgehen der bayerischen Staatsregierung hinsichtlich der Staats- 
beamten hat der Stadtrat unterm 13. August 10190 beschlossen: 
1. Der einem jeden ständigen Beamten der Stadtgemeinde Nürnberg für 1019 zustehende regelmäßige 
Urlaub wird um 2? Wochen verlängert
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.