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29. September zu Ulm statt; Nürnberg wurde durch A. Imhofer
und B. Baumgartner vertreten. Man beschloss gegen jedes Vor-
gehen des Bundes zu protestieren und sich auf die Reichstags-
abschiede zu berufen, welche eine Entscheidung der Religions-
fragen einem Concile vorbehielten. Vor dem Bundestage sollte
ein allgemeiner Städtetag stattfinden und Nürnberg dazu ein-
jaden. * Am 12. October reiste Michael von Kaden zu diesem
Zwecke von Nürnberg ab, In Hall, Heilbronn, Dinkelsbühl,
Wimpfen, Windsheim, Weissenburg, wohin er kam, fand er all-
gemeine Entschlossenheit, beim Evangelium zu bleiben; am 24.
kam er wieder in Nürnberg an!). Schon am 20. hatte Nürn-
berg, des Erfolges seiner Sendung sicher, Augsburg und Ulm
die Ausschreibung des allgemeinen Städtetages im Namen der
drei Städte auf den 11. November nach Nördlingen empfohlen.
Um den Verdacht eines einseitigen Interesses der drei Städte
zu zerstreuen, konnte man die Neuwahl eines städtischen Bundes-
hauptmannes an Stelle des verstorbenen Ulrich Arzt und ver-
schiedener Bundesräte, ferner die Rechnungsablage neben der
Sache des Evangeliums als Anlass angeben; man hoffte da-
Aurch auch die katholischen Städte zur Beschickung zu ge-
winnen ®). Philipp von Hessen wurde von Kaden in besonderer
Mission von der Sachlage in Kenntnis gesetzt und ersucht, sich
christlich und gnädig zu erzeigen 3. Am 11. November einigten
sich die Städte zu Nördlingen, wo Volkamer und B. Baum-
yartner mit Dr. Hepstein Nürnberg vertraten, dahin, dass Ess-
lingen, Bibrach und Donauwörth beim Bunde, wenn sich der-
selbe in Sachen der Religion oder Jurisdiktion oder verwandter
Fälle als Richter über die Reichstagsabschiede, zumal über den
letzten, aufwürfe, fortgesetzt protestieren sollten 4). Gemäss der
ausgefertigten Instruktion 5) sollte eine Verhandlung über Reli-
gionsangelegenheiten nur einem Concil zugestanden werden; der
Bundeszweck sei kein religiöser, er gehe auf Erhaltung des
Friedens, nicht auf das Gegenteil; auch der Nördlinger Bundes-
abschied vom 11. November 1525 habe die Sache dem Reichs-
tage zuerkannt. Man berief sich auf den Nürnberger und den
Speirer Abschied.
Der Bundestag von Donauwörth kam nicht zustande; auch
als am 16. Februar 1528 zu Augsburg ein Bundestag stattfand,
wagte man nichts, gegen die Städte, welche Nürnbergs Klugheit
zu geschlossener Stellung geeint hatte, vorzunehmen. Auch der
') An Augsburg; an Ulm, 24. October, Bb. 108. 2?) 20. Oetober,
an Augsburg; 21. October, an Ulm, Bb. 108. 3) An Philipp von
Hessen, 8. Nov., Bb. 108. 4) An Neithard, 3. Octob. 1528, Bb. 110
5) Klüpfel. II. S. 314.