16 —
feuften“ eine außergewöhnliche Steuer zu erheben, von der nur Bür-
ger „Jo nicht 100 fl. Hatten“ befreit waren. Die den Nürnberger
Unterthanen gewährten Erleichterungen Hatten den gewünfchten
Erfolg und brachten einigermaßen Kuhe in die aufgeregten Ge-
müther. Nıtr auf dem Lande wäre man mit den Forderungen gerne
ao0ch weiter gegangen und Hätte am iebften gar feine Abgaben
entrichtet. Wegen der neuen Zehntordnung gerieth der Rath und feine
Untertanen fofort in Conflitt mit dem Bijhofe von Bamberg,
nd dem Markgrafen Cafimir, die fi vielfach über die Verweigers
ınq des Behnten belchwerten.
Allein der Kath unterftüßte nicht nur feine Unterthanen,
jondern er riethH auch den genannten Fürften, die Lage ihrer Un-
terthanen zu verbeffern und fih jo vor Schaden zu bewahren.
„Wir wijfen, fchrieb der Rath am 15. Juni an Chrift.
Weljer, Probjit bei St. Stephan in Bamberg, die unfjern zu
ceichung der Heinen zehenden nit zu mujfigen, achten dafür, ain
yeder, der gelegenheit der leufd, befchwerung des gemeinen armen
manns$ und die pilligfeit bedenken, die werden fih nit bejchweren,
Hierin ainen feinen nachtheil zu Leiden und domit, daß merer
durch nachlafjung deß geringen zu fichern und zu erhalten.“ Die
den Nürnberger Unterthanen bewilligten Erleichterungen waren dem
Bijchofe von Bamberg und dem Markgrafen Cafımir fehr’ unan-
genehm, denn ihre Bauern begehrten jebt, mit Hinweijung auf die
beffere Lage der Nachbarn, um {o mehr eine Milderung der Laften.
So verlangten die Unterthanen des Markgrafen: das Wildpret
auf ihren eldern jdhießen und die Haut behalten zu dürfen.
Alles Holz jollte „offen“ und Jedermann zu Jeinen „gezäu-
nen“ nach MNothdurft gegeben werden; der Aufwechjel am Gold
joflte aufhören. Priefter und SGeiftliche im Markgräflidhen Gebiete
jollten wie die übrigen Unterthanen alle gemeine Laften tragen und
ıl8 Mürger verpflichtet werden.
Die Klagen wegen des Wildes waren fehr begründet, denn
nicht nur die Felder der Markgräflicdhen, fondern auch die der
Nürnberger Bauern wurden von demjelben Häufig befchädigt. Ge-
meinjam wandten fie fih daher an den Nürnberger Rath und baten
in einer eigenen Schrift um Verwendung bei den Bundesftänden,
Diejer nahın fidh der Sache bejonder8 heim Markgrafen au;
zr glaubte „wo den paurn Hirine geholfen wurde, follte e$ zu
itillung vorfteender aufrur nit unfurderlich fein.“
Auf dem Landtag zu Ansbach Ende April 1525 gewährte
der Markgraf feinen Unterthanen einige Erleichterungen, allein
damit waren fie nicht zufrieden.
rate
San
je}
x 0
fand
Itren.
ielber
each
Kath
färtar
Rath
Mord
Kat)
u
me
gleid:
hilfe
ern
lit,
wach‘
00
Bier
Zum
Nürn
Mnlet
3wan
Sahr,
den
nd
Ichen
an MM.
Düne
Bialın
Ss
ng