Objekt: Ortspolizeiliche Vorschriften und Gebühren-Ordnungen, den Betrieb des Vieh- und Schlachthofes der Stadt Nürnberg und die Vornahme von Schlachtungen außerhalb desselben betreffend

Der Juͤd. 
Bin nicht vmb sonst ein Jůd genanut / 
Ich leih nur halb Gelt an ein Pfandt/ 
Loͤst mans nit zu gesetztem diel / 
So gilt es mir dennoch so viel / 
Darmit verderb ich den loßn hauffn / 
Der nur wil Feyern / Fressn vnd Sauffn/ 
Doch nimpt mein Handel gar nit ab/ 
Weil ich mrins gleich viel Bruͤder hab. 
J ij Der
	        
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