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Methode vermessen und in die Flurpläne eingezeichnet waren, die vor-
genannte Kartenskizze angefertigt.
Der Boden des Thalkessels scheint der Braunjuraformation anzugehören.
welche von dem ehemals wasserreichen Mühlbach mit einer Alluvialsand-
schichte überkleidet worden ist. Die Dolomitsteine, welche nächst diesem
das Baumaterial unserer Hügel bilden, können nur dem nahen, burggekrönten
Gipfel des Wolfsteins entstammen; sie müssen dort schon in der Broncezeit
in erstaunlicher Menge gebrochen worden sein, wenn allein der Bedarf zur
Errichtung dieser Hügel davon gedeckt wurde. Indessen verrät das äufserliche
Aussehen der letzteren nichts von diesem Reichtum an Steinen, da alle
bis jetzt untersuchten Gräber mit einer !/2 bis 1 m hohen Sandschichte
beworfen waren.
Die Grabhügelgruppe bei Labersricht beansprucht unser
besonderes Interesse dadurch, dafs ihre Erforschung wichtige
Thatsachen über das Wesen der Nachbestattungen zu Tage
förderte,
Bis jetzt sind von uns die Hügel Nr. IN, VII und VIII abgegraben
worden, deren Beschreibung nachstehend gegeben wird.
1) Hügel IIl. Seit sieben Jahren wurde dieser Grabhügel jährlich
zweimal mit dem Pflug befahren und hatte dadurch jedenfalls einen be-
trächtlichen Teil seiner ursprünglichen Höhe eingebüfst, als wir sie durch
Messung zu 1,4 m feststellten. Der Durchmesser des fast kreisrunden
Hügels war 16 m. Die Abgrabung geschah mit 8 Arbeitern in drei Tagen,
vom 21. bis zum 23. März 1899, denn es waren gewaltige Erd- und Stein-
massen zu bewältigen. Seine untere Hälfte, bis zu etwa 0,8 m über der
Bodenfläche, war aus Steinen von etwa 10 bis zu 300 Pfund Gewicht mit
wenig Erde aufgeworfen, der obere Teil bestand aus reinem Sand. In der
Mitte des Hügels reichte dieser sogar bis zum Boden herab, in einem
Cylinder von 4 m Durchmesser den Steinhaufen durchbohrend.
Der Grund des Hügels lag wenig tiefer als der‘ Wiesenboden in der
Umgebung.
Der Hügel III barg die Reste, bezw. Beigaben von mindestens sieben
Leichen, von welchen zwei in der jüngeren Hallstattperiode und drei in
der älteren Broncezeit bestattet worden sein müssen. Die beiden übrigen
Leichen sind zu wenig durch Beigaben ckarakterisiert, um mit Sicherheit
einer bestimmten Zeit zugeteilt werden zu können; doch scheint eine von
ihnen der Bronceperiode, die andere der Hallstattzeit anzugehören. Die
Teile der letzteren waren kleine, völlig weifsgebrannte Knochenstückchen,
während die sechs übrigen Leichen sämtlich ohne Verbrennung beerdigt
waren. Es ist sehr wichtig, dafs die Funde aus den beiden verschiedenen
Kulturperioden in zwei verschiedenen Tiefen dem Grabhügel über-
geben worden sind: die zur Broncezeit gehörigen Gegenstände lagen alle
in einer Brandschicht, welche den Hügel am Grunde in seiner ganzen
Ausdehnung durchzog, während alle Funde aus der Hallstattzeit um 60 cm