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Wir lernen somit durch Schuster eine von Neudörfer unab-
hängige Ueberlieferung kennen. Offenbar hat er aus guter
Quelle geschöpft, sonst hätte er nicht der Wahrheit gemäss
Dürer die Ausführung der Saalgemälde absprechen können.
Sein Gutachten darf also als eine feste Stütze der Neudörferschen
Nachricht gelten.
Die von Mummenhoff 1) mitgeteilten, teils wenigstens dem
Inhalte nach schon länger bekannt gewesenen, teils gänzlich
unbekannten Acten zur Renovation des Rathaus-
saales von 1521 sind nun nur dazu angethan, die Zeug-
nisse Neudörfers beziehungsweise Guldens und Martin Schusters
über Pencz’ Beziehung zu derselben zu bekräftigen, wiewohl
sie seinen Namen nicht nennen. Ich kann nicht umhin, an
Hand des neuen Aktenmaterials eine kurze Schilderung der
gesammten Saalrenovation von 1521 zu geben, schon da ich
die von Mummenhoff gelieferte ausführliche Beschreibung hier
und da zu ergänzen vermag, beziehentlich im einzelnen von
den darin vertretenen Ansichten abweiche.
Die Rathausrenovation von 1521 wurde nach allgemeiner
Annahme dadurch veranlasst, dass Nürnberg die Aussicht hatte,
in diesem Jahre den ersten Reichstag des neugewählten Kaisers
Karl V. in seinen Mauern zu beherbergen, eine Aussicht, die sich
schliesslich in Folge des Ausbruchs einer Seuche in der Stadt
nicht erfüllen sollte 2%. Wollte man hohen Gästen einen würdigen
Empfang bereiten, musste notwendiger Weise an eine Reinigung
und Neuausschmückung des vornehmsten für die Oeffentlichkeit
bestimmten Raumes, des Rathaussaales, gedacht werden, der —
anscheinend seit ungefähr hundert Jahren nicht mehr erneuert?) —
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1) a. a. O, p. 89 ff., besds, 90 und 92—94 und Anmerkungen 249,
255—265.
2) Der Reichstag wurde bekanntlich nach Worms verlegt. Soden,
a. a. O0. 134; Lochner, Text zu Walthers Radierungen der Rathausgemälde
P- 5 Sp. 2. Thausing, Dürer 211, 162; Mummenhoff a. a. O0. 89.
3) Vgl. Baader II, 2—38; Chronikend. deutsch. Städte II, 11 mit Anm. 6;
Mummenhoff a, a, O0. 28 mit Anm. 92; Henry Thode, Die Malerschule von
Nürnberg im XIV. und XV. Jahrh. Frankfurt 1891 p. 9.