fullscreen: "Als Nürnberg freie Reichsstadt war"

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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit 
Tätigkeit der Berufsvormundschaft im einzelnen. Im einzelnen sind 
hinsichtlich folgender Angelegenheiten Feststellungen gemacht worden. 
Bei Beginn der Berufsvormundschaft, also am J. Januar 1912, waren 930 zu be— 
vormundende Minderjährige vorhanden; die mit diesem Zeitpunkt bereits angefallenen Vor— 
mundschaften konnten natürlich erst im Laufe der Zeit behandelt werden. Die Zahl der das 
Jahr über geführten Vormundschaften wuchs dann von Monat zu Monat. Im Laufe des 
Jahres gingen 1561 Mündel zu, und zwar 575 durch Armenunterstützung, 980 durch Inkost— 
gabe und 6 durch Zwangserziehung. 
Außer Vormundschaft kamen im Laufe des Jahres 258 Mündel und zwar 52 
infolge Legitimation, 64 infolge Tod und 142 infolge sonstiger Gründe. Am Schlusse des 
Jahres standen 1303 Mündel unter der Berufsvormundschaft. Über die monatlichen Zu— 
und Abgänge vergleiche die Tabelle 410 im Statistischen Jahrbuch der Stadt Nürnberg, 
Jahrgang 4, 1912. 
Bis zum Jahresschluß wurden unter Einschluß der während des Jahres weggefallenen 
Vormundschaften 1561 Fälle behandelt. Die Zugänge bezogen sich zum weitaus größten Teil 
auf Kostkinder; etwa 300/0 der Zugänge bestanden aus von der Armenpflege unterstützten 
Minderjährigen; nur vereinzelt wurden Zwangszöglinge, nachdem sie aus der Anstalt ent— 
lassen waren, dem Wirkungskreis des Berufsvormundes unterstellt. Letztere Tatsache hat 
ihren Grund darin, daß sich nach Sachlage die Beibehaltung des Laienvormundes empfahl. 
Die Sorge für die Person und für das Vermögen des Mündels brachte ein mannig— 
fach gestaltetes, von Monat zu Monat umfangreicher gewordenes Arbeitsgebiet. Während 
im ersten Vierteljahr infolge der ausgedehnten Organisierungsarbeiten nur 200 M von unter— 
haltspflichtigen Kindsvätern beigetrieben wurden, brachte das 2. Vierteljahr rund 1800 6, 
das dritte 4300 M und das letzte Vierteljahr 5350 M an Unterhaltsgeldern ein. Hierbei 
ist jedoch zu bemerken, daß eine Reihe von Unterhaltspflichtigen, die auf Einwirken des 
Berufsvormundes Unterhalt leisteten, aus Gründen der Billigkeit und Zweckmäßigkeit un— 
mittelbar an die Empfangsberechtigten ihre Leistungen abführten. Zwangsweises Vorgehen 
gegen die Kindsväter erfolgte nur dann, wenn gütliches Einwirken erfolglos blieb, oder 
wenn von vorneherein bereits klar war, daß nur Zwangsmittel zum Ziele führen würden. 
Im Berichtsjahre wurden 179 Pfändungen vorgenommen; in 64 Fällen war Klage auf 
Anerkennung der Vaterschaft und Unterhaltsleistung zu erheben; bei den hiesigen Zivil— 
gerichten wurden 98 Termine wahrgenommen. Bei den Vormundschaftsgerichten fanden 
mehr als 300 Besprechungen und Termine zwecks Genehmigung der Unterhaltsübereinkommen 
statt. Im Bureau selbst erschienen täglich im Durchschnitt 25 —30 Parteien, die teils vorgeladen 
waren teils aus freiem Antrieb kamen. Vieles gab es auch auf dem Gebiete der Erzieh— 
ungs- und Unterbringungsfrage zu regeln. Es handelte sich meist darum, gefährdeten Kindern 
anderswo eine ordentliche Unterkunft zu geben. Bei der Berufsvormundschaft hat sich des— 
halb eine amtliche Vermittlung von Kostkinderplätzen gebildet. Durch diese Vermittlung von 
Kostkinderplätzen besteht Gewähr, daß einerseits die Pflegemütter, die Kinder in Kost nehmen 
wollen, hinsichtlich der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kindseltern sofort und 
jederzeit genaue Aufklärung erhalten andererseits unterzubringende Kostkinder in Familien 
kommen, in denen sie voraussichtlich gute Pflege erhalten. 
Die Vermögensverwaltung erheischte im Verhältnis zur persönlichen Fürsorge nur 
geringe Tätigkeit, da die wenigsten Mündel Vermögen besitzen. Am Jahresende waren in 
36 Sparbüchern 3941 6 angelegt. Ansehnlichere Vermögensbeträge wurden bei der Kgl. 
Hauptbank hinterlegt. 
Personal. Als Berufsvormund wurde der geprüfte Rechtspraktikant Fritz Thomae 
bestellt. Entsprechend der rasch erfolgten Ausdehnung des Arbeitsgebietes wurde auch das 
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