fullscreen: Die Gewerbefreiheit in Gefahr!

32 
Has Bauamt. 
Bürgermeister Seiler entgegnet, daß das generell nicht geschehen könne, 
dagegen stehe nichts im Weg, von Fall zu Fall es zu thun, sofern 
ein entsprechender Antrag von einem Magistratsmitglied eingebracht 
und die Genehmigung der Majorität erhalten werde. Herr Eckart 
findet es auffällig, daß gerade in Wasserrechtsprozessen der Ausgang 
schon einigemale zu Ungunsten der baurathlichen Aufstellungen ausge⸗ 
fallen sei und meint, daß daher in solchen einiges Mißtrauen wohl be— 
gründet erscheine. Herr Rechtsrath Schwemmer legt dar, daß im vor— 
liegenden Fall Niemand habe voraussehen können, wie die Sache aus— 
gehen werde; es sei eine strittige Frage, bei der ebensowohl die An— 
schauung des Bauamts Berechtigung für ssich gehabt, wie die der 
entscheidenden Oberbehörde sie habe. Die Letztere habe eben und 
zwar zu Gunsten der betheiligten Bürger eine mildere Meinung Platz 
greifen lassen, da wo der Baurath streng im Rahmen desselben Rechts 
die rigorose vertreten hat. Vom Verlieren des Prozesses in Folge irr— 
thümlicher oder unrichtiger Behandlung der Sache Seitens des Bau— 
raths könne also in diesem Falle nicht die Rede sein. Beschlossen wird 
alsdann, den höheren Entscheid einfach dem Bauamt zur Kenntnißnahme 
hinüberzugeben. 
Und da „aller guten Dinge drei“ sein müssen — hier freilich 
eher aller schlechten! — fügt sich's auch noch, daß die um circa 1200 M 
angeschaffte neue Heuwaage nichts taugt und daß diese Waage 
auf ganz besondere Empfehlung des Bauamts hin und gegen 
den Widerspruch verschiedener Magistratsmitglie der von Riesa 
bezogen und nicht in Nürnberg selber hergestellt worden ist. Es gab 
auch über diese Affaire eine lange und bewegte Verhandlung, denn der 
Magistrat steht ziemlich rathlos (1) vor der ganzen Geschichte, nach— 
dem der Fabrikant sein Geld für die Waage bereits erhalten hat. 
Letzteres wurde ihm auf ein Gutachten des Herrn Verificators hin 
ausgehändigt, welcher die Waage geprobt und für richtig befunden hatte, 
allein, wie sich nachträglich herausgestellt, nicht mit der hinreichenden 
Belastung, um für alle Fälle sicher zu sein. Als man's hinterdrein 
mit größerem Gewicht probirte, fand man sie unzuverlässig und der 
Monteur der Fabrik sah sich nach allen möglichen Verbesserungsversuchen 
daran zu dem Geständniß genöthigt, daß er jetzt nichts mehr anzufangen 
wisse, um die Waage in Ordnung zu bringen. Nun beschloß der 
Magistrat, den Fabrikanten telegraphisch herbeizurufen, in dessen und 
eines Rechtsraths Beisein und unter weiterem Bezug eines Technikers 
(Herrn Prof. Irmisch oder Dr. Weiß) und anderer Sachverständiger 
noch einmal eine Probe vorzunehmen und im Fall das Werk wirklich
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.