Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

711 
Zweite Abteilung. 
Besondere HSaͤmmelfonds. Kämmerei— 
nebenrechnungen. 
ist in 
Für Zwecke verschiedener Art ist eine Anzahl besonderer Sammelfonds gebildet worden, 
die von der Stadtkämmerei verwaltet werden. Dieselben werden teils in der Kämmerei— 
oermögensrechnung (Hauptrechnung) mitverrechnet, teils werden über sie außerhalb der Kämmerei— 
hauptrechnung besondere Rechnungen (Nebenrechnungen) geführt. Im Folgenden werden die 
ersteren im ersten Abschnitt, die letzterwähnten im zweiten Abschnitt dargestellt. Für diese 
wird die über sie geführte Vermögens- und Betriebsrechnung, sowie ihr Vermögensstand aus— 
ührlich mitgeteilt. Bei jenen genügt mangels besonderer Betriebsausgaben die einfache An— 
ührung des Kapitalsbestandes am Schlusse des Betriebsjahres und dessen Mehrung oder 
Minderung im Laufe desselben. 
e dieses 
Erster Abschnitt. 
hammelfonds des Kämmereivermögens. 
Ar. 
VPortraq 
Bapitalien⸗ Zuflüsse 
stand im Jahre 
Ende 1897 1897 
Bemerkungen 
Art der Zuflüsse) 
— — 
1 
2 
8 
Unangreifbares Gemeindevermögen, 
dessen Zinsen zu gemeinnützigen und 
wohlthätigen Zwecken zu verwenden 
sind.... 
70000 — 
Reservefond zur Entschädigung der 
Quartierträger . ..... 
3880 
Ortsverschönerungsfond: 
Sörgel'scher Nachlaßfond . .. 
Bär'sches Leggt .. ... 
Müller'sches Legagt ..... 
Anlagen im Pegnitzgrund .. 
4220 — 
2000 —- 
2000 — 
—1570 — 
Seite .. S3670 
Vom Staate überwiesen auf Grund des 
8 21 des Finanzgesetzes vom 26. Mai 
1892. Die Zinsen werden bis auf 
weiteres zur Aufstellung elektrischer 
Ahren in Nürnberg verwendet ssiehe 
NRummer 12) 
3 1 — unerhobene Einquartierungsgelder 
11350 Kassenbarbestand Ende 1897 
3 angesammelte Zinsen. 
239 871 Kassenbarbestand Ende 1897. 
J Zinsen wurden verwendet. 
55 . angesammelte Zinsen. 
89 468Kassenbarbestand Ende 1807. 
800 25
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.