672
gIpezial⸗
echnung
Ur.
Uach dem Voranschlag
VPortrag
Einnahme Kusgaben
3
Wirkliche
Einnahme uedebe
⸗ — *
24091 ..
12
Übertrag ..
W
4581.
— .. J..
. .10—-
336350 10—
10 —
32636
321126 diehenmeime
353761
24177
ð
4
Erlaubnisgelder für Branntweinstände
Forstrecht......8
Streurechte....... . .
6) Auf Forstrechte... ...
458 ...
3178 .. .
116 — .. ...
.. ..
3539 49 188
188
353761
Titel V.
Besondere Abgaben.
Heimatgebühren ... ...
Bürgerrechtsgebühren ... ..
Besoldungen...... .
Sachliche Ausgaben. ......
5) Ausgaben für Heimatverleihungen“).
48
892
15000 -
.
ooo
5420 16
3957984
22741 35 Mehreinnahme.
6232119
315
15012
67982 86
566167
6232119
zors ↄ6
16 25
o70
zesn o7
Titel VI.
Indirekte Hteuern und
Abgaben.
Lokalmalz- und Bieraufschlag.“)
Lokalmalzaufschlag?). .. ... ßBäοο—ο—
— 0 —**
Vergütung für Kontrollerleichterungen 50 —
Kontrollgebühren für wieder ausge⸗!
führtes Bier ...
Sonstiges.... . ...
Seite ..
14 - 18
14
—
396201 26
79374 95
50 —
—
0
F
5)
260 346
* —
Iz33562 —. .753 ; 66
) Nach Beschlüssen vom 16. Juli und 3. August 1897 wird alljährlich für Entrichtung von Heimat—
gebühren an auswärtige Gemeinden für die Verleihung des Heimatrechtes an bisher in Nürnberg beheimatete,
5— sich aufhaltende Personen (Artikel 11 Absatz II des Heimatgesetzes) ein Betrag in den Voranschlag
ingestellt.
2) Die Forterhebung des Lokalmalzaufschlages ist zunächst bis 31. Dezember 1903 genehmigt.
5) Der Aufschlag für 1 Hektoliter Malz beträgt 1,29 Mark.
Y Der Aufschlag für 1 Hektoliter Bier beträgt 65 Pfennig.