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vom 10. auf den 18. September verlegt werden, so daß der Unterricht in dieser Schule an
demselben Tage beginnen würde, wie in den staatlichen und städtischen Mittelschulen. Die
königliche Inspektion der Mädchenfortbildungsschule wies zur Unterstützung ihres Antrags
darauf hin, daß zur Zeit diese Anstalt in ganz Nürnberg die einzige ist, in welcher das
Schuljahr am 10. September beginnt, und daß die Festsetzung dieses Tages für den Schul⸗
jahrsanfang aus der Zeit stamme, in welcher derselbe auch für den Aufang des Schuljahrs in den
staatlichen Mittelschulen in Aussicht genommen oder schon festgesetzt worden sei. In den
letztgenanuten Schulen sei der Schuljahrsanfang thatsächlich jedoch niemals am 10. September
erfolgt, sondern seit dem Jahre 1892 am 18. September; nur für die hiesige Mädchenfort—
bildungsschule habe man bis jetzt an jener Bestimmung festgehalten.
Obwohl nun eine dringende Notwendigkeit zu der beantragten Verlegung des Schul—
jahresanfangs nicht vorlag, so wurde dem Antrag durch die Gesamtschulkommission vom 10. und
in der Gesamtsitzung des Magistrats vom 11. Juni 1897 zugestimmt, und zwar in Würdigung
der allgemein anerkannten vorzüglichen Leistungen der Mädchenfortbildungsschule und in der
Ueberzeugung, daß von der Verkürzung der bisherigen Dauer des Schuljahres und der
Schularbeit um eine Woche eine Benachteiligung der Schule oder eine Verminderung ihrer
Leistungen nicht zu erwarten steht. Die königliche Regierung genehmigte alsdann gleichfalls
die Verlegung des Beginns des Schuljahres auf den 18. September, mit welchem Tage das
Schuljahr 1897,98 seinen Anfang nahm.
Die Mädchenfortbildungsschule umfaßte bisher vier Kurse, drei erste und einen zweiten.
Mit Rücksicht auf die große Zahl von Schülerinnen, welche mit Anfang des Schuljahres
189798 aus den drei ersten Kursen in den zweiten übertraten, wurde auf Antrag der Schul—
behörde mit Genehmigung der königlichen Regierung ein weiterer zweiter Kurs errichtet, an
welchen ein für den Unterricht an der Mädchenfortbildungsschule befähigter Lehrer von der
Volksschule versetzt und ihm außer seinen Gehalt als Volksschullehrer eine jährliche Dienst—
zulage von 240 Mark auf die Zeit seiner Verwendung an genannter Anstalt, wie den übrigen
Lehrern dortselbst, bewilligt. Der neu errichtete zweite Kurs erhielt einen Lehrsaal im Schul—
haus Burgstraße Nr. 25 zugewiesen, während einer der bisher dort untergebrachten ersten
Kurse in das Schulhaus am Marienthorgraben verlegt und letzterem Kurs diejenigen
Schülerinnen zugeteilt wurden, deren Wohnungen im Bereiche des letztbezeichneten Schul—
hauses liegen.
Zu Beginn des Schuljahres 1897 /98 war die Mädchenfortbildungsschule besucht wie folgt:
Kurs la Schulhaus Tetzelgasse Nr. 30 von 43 Schülerinnen.
1b Marienthorgraben Nr. 12, 44
Burgstraße Nr. 25 „43
11 1 71 26 71
„26
75
zusammen ... 182 Schülerinnen,
und zwar 134 protestantischer, 36 katholischer, 12 israelitischer Religion.
Die Unterrichtsgegenstände sind:
In den ersten Kursen:
Deutsch (Grammatik, Aufsatz, Korrespondenz,
Lesen und Literatur) . . .. .. wöchentlich 6 Stunden,
Rechnen..... . 6
Buchführung. . ..