Full text: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

433 
Maßgebend für die Pflasterzollerhebung ist die Pflaster⸗ und Brückenzollordnung vom 
20. März 1887. Die Genehmiqung zur Erhebung läuft bis 31. Dezember 1901. 
II. Einhebung. 
»1 
y 
9. 
p 
1 
nd 
ss⸗ 
en, 
ägt 
den 
er⸗ 
dt⸗ 
chte 
on 
ng 
rhen 
Für die Einhebung der örtlichen Gefälle ist als Hauptstelle die städtische Aufschlags— 
einnehmerei errichtet. Derselben sind 22 zumeist an der Stadtarenze befindliche Nebenftellen 
(Gefällstellen) untergeordnet. 
Der Geschäftsgang, welcher bei der Einhebung der Gefälle beobachtet wird, und die 
Thätigkeit der Aufschlagseinnehmerei sowie der Gefällstellen hiebei sind im Berichte des Vor— 
jahres auf Seite 466 bis 470 und 472 eingehend geschildert. Im Berichtsjahre hat sich hierin 
nichts geändert, es war auch der Personalstand in der Aufschlagseinnehmerei und den Gefäll— 
stellen der gleiche wie im Vorjahre, weshalb hier auf diese Darstellung verwiesen werden kann. 
Nachzutragen ist nur die im Vorjahre versehentlich unterbliebene Mitteilung, daß zu den 6 mit 
Frauen besetzten Gefällstellen auch diejenige an der Ziegelgasse gehört. Bezüglich der mit 
1Mann besetzten Gefällstelle (Sankt Peter-Straße) die gleichfalls wenig Verkehr hat, ist zu 
bemerken, daß dieser nicht, wie die übrigen Gefällbediensteten, ausschließlich im städtischen 
Dienste steht. Die Besorgung des Gefälldienstes ist ihm vielmehr durch Dienstvertrag auf 
Kündigung übergeben, und er versieht daneben ein Erwerbsgeschäft. Im Waffenplatz des 
Frauenthores in dem dort bestehenden halbrunden Basteiturm befindet sich ferner eine mit einer 
Frau besetzte Aufsichtsstelle, welche den Zweck hat, das Einbringen aufschlagspflichtiger Waren 
durch das Frauenthor zu verhindern, weil der Durchgang durch den Waffenplatz von der 
Gefällstelle am Königsthor aus nicht übersehen werden kann. 
Die Zahl der von der Aufschlagseinnehmer ei im Berichtsjahre abgefertigten Ge— 
fällspflichtigen war 18700 [17100). Hievon leisteten 10560 19860) freiwillig Zahlung, 
während 8140 —(7240) Pflichtige gemahnt werden mußten. Gegen 420 13101 Säumige mußte 
das Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden. 
Die Schuldigkeit der 18 700 [17 100) Gefällpflichtigen bestand aus 57630 4 720) 
einzelnen Posten. Von letzteren treffen auf den 
Getreide- und Mehlaufschlag. ...... 30430 28 150 
Fleischaufschlagy) . . . ... . . .. 10120 I110090) 
Bieraufschlag?“). ........ 14160 [13630 
Aversalpflasterzoll 29201 28501 
Bei Herstellung der Gefällnachweisungen hatte die Aufschlagseinnehmerei monatlich 
durchschnittlich 10 100 19780) sohin im Jahre 121200 1117360) Belege zu verarbeiten. 
Ferner hatte dieselbe im Berichtsiahre 50 140 (49520)] Fälle zu behandeln. in welchen für 
1) Der Aufschlag für die in den städtischen Schlachthof kommenden Viehstücke wird mit den Schlacht— 
und sonstigen Gebühren durch die Schlachthofverwaltung erhoben. Die Aufschlagseinnehmerei nimmt nur den 
Aufschlag für eingeführtes Fleisch ein, wozu auch die geschlachtet eingeführten Tiere gerechnet werden. 
2) Der Lokqlmalzaufschlag wird gemäß Artikel 82 des Gesetzes über den Malzaufschlag vom 16. Mai 
1868 mit dem staatlichen Aufschlag durch die Aufschlagseinnehmerei des königlichen Hauptzollamts Nürnberg 
erhoben und von dieser abzüglich der für ausgeführtes Bier zu leistenden Rückvergütungen an die Stadt— 
gemeinde abgeliefert, wofür die Gemeinde eine Vergütung von 113/2 Prozent der jeweiligen Roheinnahme 
an das königliche Hauptzollamt zu leisten hat. Im Berichtsjahre belief sich diese Vergütung auf 5942,80 
5674,96) Mark. Die Bruttosätze des örtlichen Malzaufschlages betrugen 396 201,26 378 330,12) Mark 
Die Einzahlung desselben seitens des königlichen Hauptzollamtes erfolat nicht an die Aufschlagseinnehmerei, 
sondern unmittelbar an die Stadthauptkasse 
Jen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.