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Maßgebend für die Pflasterzollerhebung ist die Pflaster⸗ und Brückenzollordnung vom
20. März 1887. Die Genehmiqung zur Erhebung läuft bis 31. Dezember 1901.
II. Einhebung.
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Für die Einhebung der örtlichen Gefälle ist als Hauptstelle die städtische Aufschlags—
einnehmerei errichtet. Derselben sind 22 zumeist an der Stadtarenze befindliche Nebenftellen
(Gefällstellen) untergeordnet.
Der Geschäftsgang, welcher bei der Einhebung der Gefälle beobachtet wird, und die
Thätigkeit der Aufschlagseinnehmerei sowie der Gefällstellen hiebei sind im Berichte des Vor—
jahres auf Seite 466 bis 470 und 472 eingehend geschildert. Im Berichtsjahre hat sich hierin
nichts geändert, es war auch der Personalstand in der Aufschlagseinnehmerei und den Gefäll—
stellen der gleiche wie im Vorjahre, weshalb hier auf diese Darstellung verwiesen werden kann.
Nachzutragen ist nur die im Vorjahre versehentlich unterbliebene Mitteilung, daß zu den 6 mit
Frauen besetzten Gefällstellen auch diejenige an der Ziegelgasse gehört. Bezüglich der mit
1Mann besetzten Gefällstelle (Sankt Peter-Straße) die gleichfalls wenig Verkehr hat, ist zu
bemerken, daß dieser nicht, wie die übrigen Gefällbediensteten, ausschließlich im städtischen
Dienste steht. Die Besorgung des Gefälldienstes ist ihm vielmehr durch Dienstvertrag auf
Kündigung übergeben, und er versieht daneben ein Erwerbsgeschäft. Im Waffenplatz des
Frauenthores in dem dort bestehenden halbrunden Basteiturm befindet sich ferner eine mit einer
Frau besetzte Aufsichtsstelle, welche den Zweck hat, das Einbringen aufschlagspflichtiger Waren
durch das Frauenthor zu verhindern, weil der Durchgang durch den Waffenplatz von der
Gefällstelle am Königsthor aus nicht übersehen werden kann.
Die Zahl der von der Aufschlagseinnehmer ei im Berichtsjahre abgefertigten Ge—
fällspflichtigen war 18700 [17100). Hievon leisteten 10560 19860) freiwillig Zahlung,
während 8140 —(7240) Pflichtige gemahnt werden mußten. Gegen 420 13101 Säumige mußte
das Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden.
Die Schuldigkeit der 18 700 [17 100) Gefällpflichtigen bestand aus 57630 4 720)
einzelnen Posten. Von letzteren treffen auf den
Getreide- und Mehlaufschlag. ...... 30430 28 150
Fleischaufschlagy) . . . ... . . .. 10120 I110090)
Bieraufschlag?“). ........ 14160 [13630
Aversalpflasterzoll 29201 28501
Bei Herstellung der Gefällnachweisungen hatte die Aufschlagseinnehmerei monatlich
durchschnittlich 10 100 19780) sohin im Jahre 121200 1117360) Belege zu verarbeiten.
Ferner hatte dieselbe im Berichtsiahre 50 140 (49520)] Fälle zu behandeln. in welchen für
1) Der Aufschlag für die in den städtischen Schlachthof kommenden Viehstücke wird mit den Schlacht—
und sonstigen Gebühren durch die Schlachthofverwaltung erhoben. Die Aufschlagseinnehmerei nimmt nur den
Aufschlag für eingeführtes Fleisch ein, wozu auch die geschlachtet eingeführten Tiere gerechnet werden.
2) Der Lokqlmalzaufschlag wird gemäß Artikel 82 des Gesetzes über den Malzaufschlag vom 16. Mai
1868 mit dem staatlichen Aufschlag durch die Aufschlagseinnehmerei des königlichen Hauptzollamts Nürnberg
erhoben und von dieser abzüglich der für ausgeführtes Bier zu leistenden Rückvergütungen an die Stadt—
gemeinde abgeliefert, wofür die Gemeinde eine Vergütung von 113/2 Prozent der jeweiligen Roheinnahme
an das königliche Hauptzollamt zu leisten hat. Im Berichtsjahre belief sich diese Vergütung auf 5942,80
5674,96) Mark. Die Bruttosätze des örtlichen Malzaufschlages betrugen 396 201,26 378 330,12) Mark
Die Einzahlung desselben seitens des königlichen Hauptzollamtes erfolat nicht an die Aufschlagseinnehmerei,
sondern unmittelbar an die Stadthauptkasse
Jen.