Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

345 
Zehnter Abschnitt. 
Antersuchungsanstalt für Uahrungs- und Genußmittel. 
J. Geschichte und Organisation. 
Der Erlaß einer Reihe von Vorschriften, so der Bekanntmachung des königlichen Staats— 
ministeriums des Innern und des Handels vom 6. Juni 1863 über den Gebrauch giftiger 
Farbstoffe, ferner die Anordnung der königlichen Regierung von Mittelfranken vom 12. Juni 1869 
über die Untersuchung von Töpfergeschirren, versetzte den Magistrat in die Notwendigkeit, in 
regelmäßiger Wiederkehr chemische Untersuchungen vornehmen zu lassen, was zunächst im Auftrag 
des Magistrats durch verschiedene Apotheker und Chemiker von Fall zu Fall geschah. Diese 
Untersuchungen erfuhren bald eine beträchtliche Mehrung, und deshalb sah sich der Magistrat 
veranlaßt, einen eigenen Stadtchemiker aufzustellen. Durch Beschlüsse der städtischen Kollegien 
vom 14. Januar und 11. Februar 1876 wurde diese Stelle auf Dienstvertrag dem königlichen 
Professor an der königlichen Industrieschule Dr. Hermann Kaemmerer übertragen. Derselbe 
hatte in dieser Eigenschaft alle in den Bereich der jetzigen Untersuchungsanstalten fallenden 
Untersuchungen von Nahrungs- und Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, sowie technische 
und hygienische Untersuchungen und Begutachtungen auszuführen. Von diesen letzteren seien 
erwähnt: die Beteiligung an den Vorarbeiten zur Errichtung der Ursprungswasserleitung, die 
Untersuchung des Pegnitzwassers zur Feststellung des Grades der Verunreinigung desselben 
durch Abwässer und die Prüfung der Kanalbaumaterialien in Bezug auf ihre Widerstands— 
fähigkeit gegen Säuren und Alkalien. Somit war Nürnberg eine der ersten deutschen Städte, 
welche einen eigenen ständigen Beamten für chemische Untersuchungen insbesondere der 
Nahrungs- und Genußmittel und Gebrauchsgegenstände besaß. 
Nach Errichtung dreier öffentlicher königlicher Untersuchungsanstalten an den drei Landes— 
universitäten und einer solchen in Verbindung mit der landwirtschaftlichen Kreisversuchsstation 
zu Speier durch die königliche Verordnung vom 27. Januar 1884 gab der königliche Bezirks— 
arzt der Stadt Nürnberg im Februar 1884 die Anregung, beim königlichen Staatsministerium 
des Innern dahin zu wirken, daß die bereits bestehende gemeindliche Untersuchungsanstalt auf 
Grund des 8 14 der angeführten Verordnung als öffentliche Untersuchungsanstalt für den 
Gemeindebezirk anerkannt werde und an Stelle der einschlägigen staatlichen Untersuchungs— 
anstalt trete. 
Diese Anregung fand die Zustimmung des Magistrats; auf sein Gesuch wurde die 
städtische Untersuchungsanstalt in Nüruberg durch das königliche Staatsministerium des Innern 
mit Entschließung vom 28. April 1884 in widerruflicher Weise als öffentliche Untersuchungs— 
anstalt sür den Stadtbezirk anerkannt, und zwar unter folgenden Bedingungen: 
1) Die Anstalt führt die Bezeichnung: „Städtische Untersuchungsanstalt für Nahrungs— 
und Genußmittel zu Nürnberg.“ Dieselbe steht unter der Leitung eines Vorstandes 
und unter der Aufsicht des Stadtmagistrates Nürnberg, dann der königlichen 
Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern und des königlichen Staats— 
ministeriums des Innern, und hat die von letzterem erlassenen Dienstesvorschriften 
zu befolgen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.