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So oft ein kaiserliches Hoflager in oder
bei Nürnberg war, so mußten die Stromer
für die Benützung des Reichwaldes so viel
Stroh und Futter liefern, als zum Bedarf der
Rosse und des übrigen Viehes gebraucht wurde.
So erhielt denn endlich diese Familie den Namen
Waldstrohmeyer kürzer Waldstromer.
Den Waldstromern gehörte (wie schon
oben Seite 22 gemeldet worden) eine Burg auf der
Veste, ein Hof in der Stadt und der Gostenhof,
den sie aber samt ihrem Erbamt im Jahr 1477
an die Stadt verkauften, welche diesen Gosten⸗
hof zu einer Vorstadt machte.
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Die Forstmeister, Zeidelmeister, Zeidler,
Förster ꝛc. standen unter dem Ober forst⸗ und
Jägermeisteramt. In Forstsachen hegten sie
ein Civilgericht; in ihrer Wohnung zu Nürnberg
wurde zweimal im Jahr ein sogenaunten Rüg e⸗
gericht gehalten. Da Kaiser Rudolph J. die
Burggrafen mit dem Forst auf der Sebalden⸗
Seite belehnt hatte; so bekleideten die Wald⸗
stromer wahrscheinlich dieses Amt nur auf der
borenzer⸗Seite. Im Jahr 1381 ertheilte Kaiser
Wenzel dem Conrad Waldstromer CVI.)
einen wichtigen Freiheitsbrief.