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Die Auzahl der Rundenbezirke wurde durch Einschiebung von drei neuen von 22 auf 25
erhöht, ohne daß damit eine Vermehrung der Wachtbezirke eintrat. Es wurden dem 13. Wacht⸗
bezirk ein weiterer Rundenbezirk, dem 12. Wachtbezirk 2 solche zugeteilt. Die Verteilung der
Rundenbezirke auf die einzelnen Wachtbezirke wurde hiernach folgende:
ABBVVüöü——
Rundenbezirke
— — —
— — —
Wachtbezirk
vor
nach
der Anderung
II. III.
IV. V.
VI.
VII. XX.
VIII. IX.
II. III.
IV. V.
VI.
VII. VIII.
IX. X.
XI.
XII.
XIII. XIV.
XV XVI.
XVI. XVIII.
XIX. XX. XXI. XXII.
XXIII. XXIV. XXV
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XI.
XII. AXII.
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XVII.
XIX.
XXII.
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XXI.
Die Bevölkerungszunahme, die Zunahme der Bauthätigkeit und die damit zusammen—
sjängende Mehrung der Geschäfte für die Revierschutzleute!) machten es erforderlich, eine An—
‚ahl von Polizeirevieren, welche insgesamt bisher an Zahl und Begrenzung den Stadt—
distrikten genau entsprachen, zu teilen und jeden Teil einem besonderen Revierschutzmanne zu
iberweisen. Auf diese Weise wurden die Polizeireviere um 16 vermehrt; ihre Zahl betrug
am Schlusse des Berichtsjahres 128. und es waren dementsprechend auch 128 Revierschutz—
leute aufgestellt.
Die Zahl der Straßenposten betrug wie im Vorjahre 8; verteilt waren sie: je einer
in der Königsstraße, Kaiserstraße, am Plerrer, in der Plobenhofstraße, am Steinbühler
Tunnel, in der Ludwigsstraße, in den Laufergassen und am Bahnhofplatz. Ein Posten be—
findet sich bei Tage vor dem Wachtlokal im Rathaus.
Eine Vermehrung der Belegung erfuhren durch die oben erwähnte Zuteilung von
Runden der zwölften Wachtbezirke um acht Schutzleute, der dreizehnte Wachtbezirk um vier
Schutzleute. Den patrouillierenden Posten in den Laufergassen hatte bisher der zweite Wach—
bezirk gegeben (in welchem die Laufergassen liegen), trotzdem der Posten auf der Wache 8
Wöhrd) stationirt war; letztgenannte Wache besetzte ihrerseits den Stehposten am Zentral—
Bahnhofe, der der Wache 9 (Marienthor), in deren Bezirk der Zentralbahnhof liegt, zuge—
deilt war. Hierin wurde gegen Ende des Berichtsjahres eine Aenderung insoferne getroffen,
) Dem Revierschutzmann obliegt die besondere polizeiliche überwachung eines Polizeireviers auch in
er wachtdienstfreien Zeit.